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Top-Verdiener Nach oben kein Limit

Juna Icaza Wilfert

Wer qualifiziert ist und gut verhandelt, der verdient auch viel. Aber wie groß dürfen Gehalts-Unterschiede innerhalb eines Unternehmens sein? Sollte der Staat eingreifen, und Gehälter von Managern begrenzen? Das diskutiert der Bundestag gerade. Juna erklärt die Hintergründe.

Schüler

Sie könnten einmal das 100-fache ihrer Kollegen verdienen - Studenten einer privaten Business-School. © dpa

57 mal so viel

Wenn es um gerechte oder ungerechte Löhne geht, ist meist von sehr niedrigen Gehältern und vom Mindestlohn die Rede. Aber wie sieht es am oberen Ende aus? Nun ja, in der Regel komfortabel: Vorstände von DAX-Unternehmen erhalten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Schnitt 57 mal so viel Geld wie die übrigen Beschäftigten. DAX steht für Deutscher Aktienindex, die hier vertretenen Unternehmen sind die finanziell stärksten in Deutschlands, die an der Börse vertreten sind.

Ist eine so große Kluft zwischen den Gehältern in Ordnung? Sollen Top-Gehälter gesetzlich begrenzt werden oder Manager und Managerinnen beispielsweise bei Fehlern im Job persönlich haften? Dazu haben AfD, FDP, Linke und Grüne Initiativen in den Bundestag eingebracht, die Mitte März im Plenum debattiert wurden.

Pro und Contra

Das Thema "Deckelung von Managergehältern" ist nicht neu. Nicht nur in Politik und Gesellschaft, auch in der Wissenschaft gibt es dazu geteilte Meinungen. Viele argumentieren, man müsse Managern sehr viel bezahlen, damit sie einen Anreiz haben, sich für das Unternehmen anzustrengen und eine hohe Verantwortung zu tragen.

US-Management-Vordenker Peter Drucker hielt hingegen extreme Einkommensunterschiede für keine gute Idee, da sonst die Motivation und Produktivität derjenigen Mitarbeiter sinke, die wenig verdienen. Denn bei nicht mehr nachvollziehbaren, astronomisch hohen Gehaltsunterschieden fragten sich die Menschen, wie viel eigentlich die eigene Arbeit wert sei – im Vergleich zu denjenigen, die in der Chefetage sitzen. Auch ein Argument: soziale Gerechtigkeit. Was bedeutet es für ein Land, wenn der Unterschied zwischen den höchsten und niedrigsten Verdiensten immer größer wird?

Was sagen die Fraktionen?

Das Problem sei momentan, dass die Aktionäre, also Anteilseigner eines Unternehmens, zu wenig von ihren Rechten Gebrauch machten, so die AfD. Eigentlich sei es ihre Aufgabe, bei Fehlverhalten der Manager vor Gericht gegen diese vorzugehen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Fraktion. Dies geschehe momentan zu wenig, da die Aktionäre bei einer Klage mit hohen Kosten rechnen müssten.

Daher will die AfD die Aktionäre, die sich an einer solchen Klage beteiligen, zukünftig belohnen: Sollten Manager wegen Verfehlungen schuldig gesprochen werden, sollte die Erstattung oder Strafe, die sie zahlen müssen, nicht komplett an das Unternehmen gehen, wie bisher. Sondern die Kläger sollten auch ein paar Prozent davon abbekommen. Dafür fordert die Fraktion eine Änderung des Aktiengesetzes und eine persönliche Vorstandshaftung mit Managergehältern bei "pflichtwidrigem Fehlverhalten".

FDP sieht Vertragsfreiheit gefährdet

Nur weil die Gehälter, ebenso wie bei vielen Promis und Fußballern, nicht nachvollziehbar seien, sei das kein Grund, sie staatlich einzuschränken, so der Abgeordnete Reinhard Houben (FDP). Laut dem Antrag der FDP handele es sich bei der Vertragsfreiheit um ein hohes Gut, das geschützt werden müsse. Das bedeutet: Für den Inhalt eines Vertrages, solange er nicht gegen Gesetze verstößt, sind nur die Vertragspartner verantwortlich, aber kein Außenstehender. Die allgemeine Debatte werde außerdem immer mehr zu einer Neiddebatte, so Houben. Viel mehr als über die Beschränkung von Löhnen solle man über "den Willen zum Aufstieg, über Bildung, Gründergeist, Unternehmertum und Wagemut" sprechen. Allerdings sollen die Rechte der Eigentümer des Unternehmens bei der Entscheidung über Gehälter gestärkt werden, das will auch die FDP.

Linke: Gesetzlich begrenzen

Die Linksfraktion nennt in ihrem Antrag klare Zahlen: Ein Vorstandsmitglied eines Unternehmens soll nicht mehr als das 20-Fache eines Beschäftigten in der untersten Gehaltsgruppe des jeweiligen Unternehmens verdienen. Außerdem sollen höchstens 500.000 Euro der Gehälter im Jahr steuerlich absetzbar sein.

Gehalt oder Gewinn?

Was bedeutet das? Wenn das Unternehmen seinen Managern Millionen zahlt, wird dadurch natürlich sein Gewinn geringer. Auf den Gewinn zahlt das Unternehmen aber Steuern an den Staat, je weniger Gewinn, desto weniger Steuern. Das bedeutet, für das Unternehmen ist es gar nicht so schlimm, wenn es viel Geld an seine Top-Manager zahlt, dadurch aber weniger an den Staat, also fürs Gemeinwohl, abgeben muss.

Ginge es nach der Linken, soll das Unternehmen aber eben nur noch maximal eine halbe Million pro Manager vom Gewinn abziehen und somit nicht versteuern müssen. Die Fraktion begründet dies einerseits damit, dass zu hohe Gehälter für den Unternehmenserfolg und die langfristige Entwicklung nicht förderlich seien. Andererseits seien "die Säulen unserer Gesellschaft […] die Krankenpflegerin und der Kinderbetreuer, nicht Manager", so Alexander Ulrich (Die Linke).

Grüne: Verdienst an Leistung knüpfen

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen fordert in ihrem Antrag unter anderem ebenfalls, höchstens 500.000 Euro eines Jahresgehaltes dürften steuerlich vom Gewinn abziehbar sein. Bei der Höhe der Managerverdienste sollten außerdem stärker den Erfolg des Unternehmens und damit auch soziale und ökologische Kriterien Berücksichtigung finden. Manager könne man beispielsweise an Erfolgen und Verlusten des Unternehmens gleichermaßen beteiligen. Allerdings möchten die Grünen den Unternehmen weiterhin möglichst viel Freiheit lassen.

Und was sagt die Koalition zu den Anträgen?

Die CDU/CSU ist der Ansicht, eine staatliche Begrenzung der Absetzbarkeit von der Steuer würde an den Gehältern der Manager kaum etwas ändern. Man könne höchstens darüber sprechen, bei Managern, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, einzugreifen. Diese zahlten hier schließlich selber keine Steuern. Der Antrag der Linken widerspreche dem freien Markt. Auch fixe Zahlenvorschriften wie "höchstens 10-mal so viel wie …" seien nicht zielführend, weil man den Einzelfall betrachten müsse.

SPD will auch an anderen Stellen ansetzen

Die SPD befürwortet die Anträge der Grünen und der Linken. Der SPD seien aber die Hände gebunden, so Dr. Johannes Fechner für seine Fraktion, weil der Koalitionspartner, also die Union, bei diesem Thema nicht kooperiere. Die Sozialdemokraten haben weitere Ideen, wie bessere Mindestlöhne und Steuern für die Reichsten im Land, als wichtige Ansatzstelle für soziale Gerechtigkeit. Der Antrag der FDP zeige laut dem SPD-Abgeordneten, "dass ihnen das Allgemeinwohl egal ist". Es müsse dringend etwas geschehen, weil ansonsten das Vertrauen der Bürger in die Marktwirtschaft gefährdet sei.

Wie es nun konkret weitergeht, ist ungewiss. Die Anträge der Opposition werden vorerst im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz besprochen. Das Debatte könnt ihr hier im Video nachverfolgen.

Juna Icaza Wilfert

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