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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission (KOM) ist – vereinfacht gesagt – eine Art Regierung der Europäischen Union – auch wenn sie sich nie so bezeichnen würde. Sie besteht aus 28 Politikern, je einer aus jedem Mitgliedsland. Die Kommissare agieren nicht als Vertreter ihres Heimatstaates und sind nicht an dessen Weisungen gebunden. Sie sollen die europäische Sache vertreten. Die Kommissare sind für bestimmte Bereiche zuständig, etwa für Umwelt, Jugend und Wissenschaft.

Die KOM kann neue Regeln (genannt Rechtsvorschriften) vorschlagen und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um. Zudem ist sie zuständig, wenn es ums Geld geht. Sie legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU den Haushaltsentwurf vor und verwaltet diesen.

Die Kommission trifft in der Regel mit Mehrheit ihre Entscheidungen. Sie wird von einem Präsidenten geleitet, der für fünf Jahre mit Zustimmung des Europäischen Parlaments von den Staats- und Regierungschefs ernannt wird. Die KOM entwickelt die EU weiter und legt dem Rat und dem Parlament entsprechende Vorschläge vor.

Die Kommission kontrolliert zudem, ob sich alle in der EU an die getroffenen Regeln halten. Sie beschäftigt in ihrer Verwaltung rund 33.000 Personen, die aus allen Mitgliedstaaten kommen (zum Vergleich: Die Landeshauptstadt München beschäftigt rund 37.000 Mitarbeiter).

Wer entscheidet für Europa?

So funktioniert die Europäische Union

EU-Fahne, Frau mit Lupe

Wichtige Stellen der EU:

Wichtige Stellen der EU:

Die Grafik zeigt drei Kreise, darin steht:
Europäisches Parlament: Die Stimme des Volkes; Bild: Runde Grafik mit ein Dutzend Personen Europäische Kommission: Für das Wohl der Gemeinschaft; Bild: Runde Grafik einer Europafahne
Europäischer Rat und Rat der EU: Die Stimme der Mitgliedsstaaten; Bild: Runde Grafik mit drei Fahnen

Die sieben Organe der EU:

Die sieben Organe der EU:

Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer wen oder was ernennt oder wählt usw.
Bürger der EU-Länder wählen Parlamente und Regierungen ihrer Länder und wählen das Europäische Parlament.

Parlamente und Regierungen ihrer Länder ernennen Minister für den Rat der EU, ernennen Regierungschefs des Europäischen Rates, ernennen den Europäischen Gerichtshof und ernennen die Europäische Zentralbank.
Der Rat der EU ernennt den Europäischen Rechnungshof.
Der Europäische Rat ernennt die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament entscheidet mit der Europäischen Kommission.

Wer macht was?

Wer macht was?

Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer was macht.

1. Legislative

Die Europäische Kommission macht Gesetzesvorschläge. Der Rat der Europäischen Union stimmt über Gesetze ab. DAs Europäisches Parlament stimmt über Gesetze ab.

2. Exekutive

Die Europäische Kommission führt Gesetze aus, wacht über Verträge.

Der Europäischer Rat legt politische Ziele fest.

3. Judikative

Der Europäische Gerichtshof und weitere Gerichte sorgen dafür, dass EU-Recht richtig angewandt wird.

Die Europäische Zentralbank sorgt für stabilen Euro, überwacht Banken.

Der Europäische Rechnungshof prüft, ob Geld für die richtigen Dinge ausgegeben wird.

Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?

Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?

Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wie was geschieht.

Über EU-Außen- und Sicherheitspolitik sowie Sozialpolitik entscheidet der Rat der EU.

Er muss einstimmige Entscheidungen treffen.

Sonstige Gesetze: Zuerst gibt es eine Gesetzesinitiative durch die Europäische

Kommission. Dann entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der EU darüber nach dem Mehrheitsprinzip.

Quellen: europa.eu, §13 EU-Vertrag (Stand: Mai 2020) © www.mitmischen.de