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Parlamentarisches Kontrollgremium

Ein Abgeordneter vor einer grauen Metalltür

Hinter dieser Tür verbergen sich noch mehr Türen – und der geheimste Ort des Bundestages. © picture alliance/Kay Nietfeld/dpa

Parlamentarisches Kontrollgremium

Parlamentarisches Kontrollgremium – wie der Name schon sagt, soll dieses Gremium des Parlaments etwas kontrollieren. Es kontrolliert die Geheimdienste.

Und das tut es am geheimsten Ort des Bundestages: einem abhörsicheren Raum im Untergeschoss eines Parlamentsgebäudes, davor eine graue Metalltür. Im Vorraum hinter dieser Tür müssen alle Teilnehmer vor jeder Sitzung ihre Mobiltelefone abgeben. Dahinter folgen zwei weitere Stahltüren, die mit langen Hebeln geöffnet werden müssen. Und dann steht man in dem schlichten Raum, in dem das Gremium tagt.

Was das Gremium darf

Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind berechtigt, (nach Absprache mit dem Gremium) jede Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Militärischen Abschirmdienstes zu betreten und Akteneinsicht zu fordern. Außerdem bekommen sie Einblick in die Arbeit der Geheimdienste und dürfen deren Mitarbeiter befragen.

Da alles, was die Geheimdienste so treiben logischerweise geheim ist, dürfen die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums erst einmal nichts über ihre Erkenntnisse ausplaudern. Nur: Ist das Gremium dann nicht völlig nutzlos, wenn es zum Beispiel über irgendwelche Geheimdienstskandale Bescheid weiß, aber darüber schweigen muss? Nicht ganz: Jeder Abgeordnete hat wiederum das Recht, das Kontrollgremium zu befragen und das ist wiederum verpflichtet, zu antworten. Außerdem können sich die Mitglieder des Gremiums in Ausnahmefällen absprechen und vereinbaren, dass sie sich kommentierend äußern dürfen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen.

Der Ständige Bevollmächtigte

Nun gibt es Kritiker, die meinen, das Parlamentarische Kontrollgremium sei ein Papiertiger. Denn, so das Argument, die Mitglieder bekommen ja vor allem Informationen, welche die Geheimdienste von sich aus freiwillig herausgeben. Um im Zweifelsfall mal nachzufragen oder eigenständig zu recherchieren, dazu hätten die Abgeordneten gar nicht die Zeit.

Nach dem letzten BND-Skandal wurde deshalb die Forderung laut, hier Abhilfe zu schaffen. Seit 2017 gibt es deshalb einen Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der, zusammen mit einigen Mitarbeitern, die Geheimdienste hauptamtlich im Auge behält und somit als verlängerter Arm des Kontrollgremiums fungiert.