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Wehrbeauftragte

Mobbing, kaputte Panzer, Horror-Chefs – wenn Soldaten Probleme haben, können sie sich an die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages wenden. Und zwar ohne dass die Betroffenen ihre Vorgesetzten um Erlaubnis fragen müssen. Auf Wunsch bleibt das Ganze anonym. „Anwältin der Soldaten“ wird die Wehrbeauftragte daher auch genannt. Ihre Mission: Aufklären und wenn nötig Abhilfe schaffen.

Es sind mehrere Tausend Bitten und Beschwerden von Soldaten, die alljährlich bei der Wehrbeauftragten ankommen. Daneben gibt es auch sogenannte „meldepflichtige Ereignisse“, von denen sie und ihr Team im Bundestag ohnehin erfahren müssen.

Doch die Wehrbeauftragte wartet nicht nur, bis ein Missstand auf ihrem Schreibtisch landet. Sie besucht auch häufig unangekündigt die rund 180.000 Mann starke deutsche Truppe im In- und Ausland, um auf dem Laufenden zu sein. Hinzu kommt: Die Wehrbeauftragte prüft auch auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses Vorgänge in der Bundeswehr.

Einmal im Jahr legt die „Anwältin der Soldaten“ dem Deutschen Bundestag einen Bericht vor. Der sorgt immer für Schlagzeilen in den Medien. Denn in dem über 100 Seiten dicken Schriftstück steht schwarz auf weiß, wo bei der Bundeswehr der Schuh drückt.

Kernaufgabe der Wehrbeauftragten: Über die Grundrechte von Soldatinnen und Soldaten wachen und kontrollieren, ob die sogenannten Grundsätze der „Inneren Führung“ eingehalten werden. Die „Innere Führung“ ist eine Art Kodex, nach dem Soldaten handeln und denken sollen. Dazu gehören: Menschenwürde, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie. Soldatisches Handeln ist diesen Werten verpflichtet.

Die Wehrbeauftragte wird vom Bundestag gewählt und ist weder Abgeordnete noch Beamtin. Aktuell hat das Amt Eva Högl (SPD) inne.