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Parlamentarisches Kontrollgremium

Wie der Bundestag die Nachrichtendienste überwacht

12. Oktober 2026 Leon Ecker

Sie arbeiten weitgehend im Verborgenen und sammeln Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind: die deutschen Nachrichtendienste. Doch auch sie unterliegen einer Kontrolle. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Deutsche Bundestag.

Ein Mann in dunklem Anzug verschwindet in einer grauen Tür.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages tagt in der Regel hinter verschlossenen Türen, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit. © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Worum geht's?

Im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) kontrollieren Abgeordnete die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes. Wie das abläuft, hat der Vorsitzende des PKGr, Marc Henrichmann (CDU/CSU), mitmischen-Autor Leon im Interview erzählt.

„Vor allem geht es um die Frage: Haben wir gut und demokratisch-rechtsstaatlich kontrollierte Nachrichtendienste?“, sagt Marc Henrichmann. „Gleichzeitig wollen wir die Dienste aber auch weiterentwickeln.“ Regelmäßig kommt das PKGr dazu mit Vertreterinnen und Vertretern der Nachrichtendienste und der Bundesregierung zusammen. In den Gesprächen berichten sie dem Gremium von ihrer Arbeit und aktuell sicherheitsrelevanten Themen. „Wir lassen uns besondere Vorkommnisse schildern, stellen aber auch kritische Fragen“, erklärt Henrichmann. Auch Kontrollbesuche in allen Dienststellen der Nachrichtendienste sind möglich. „Wir fahren hin, wir schauen uns vor Ort an, wie bestimmte Dinge funktionieren.“ Konkret dürfen die Mitglieder des Gremiums Einsicht in Akten verlangen und Mitarbeitende befragen. „Wir wollen verstehen, was die Dienste machen“, fasst Henrichmann die Hauptaufgabe des Gremiums zusammen.

Zur Person
Ein Mann in blauem Anzug steht mit verschränkten Armen gegenüber von einer Glasfront und schaut in die Kamera.

Marc Henrichmann (CDU/CSU)

ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Fester Bestandteil ist auch die Befragung der Chefs der Nachrichtendienste. Erst kürzlich wurden sie in einer öffentlichen Sitzung des Gremiums angehört. Öffentliche Sitzungen sind allerdings die Ausnahme. Normalerweise tagt das Gremium in einem abhörsicheren Raum, vor dessen Betreten auch Mobiltelefone abgegeben werden müssen. Vieles von dem, was die Abgeordneten erfahren, darf nicht öffentlich werden. Für Henrichmann bedeutet das auch, gegenüber Journalisten immer wieder Grenzen ziehen zu müssen. „Das ist schon auch eine Selbstdisziplin, zu sagen: Tut mir leid, da kann ich jetzt nicht helfen“, sagt er.

Wer sitzt im Parlamentarischen Kontrollgremium?

Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Deutsche Bundestags die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums und legt die Anzahl der Mitglieder fest. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen im Parlament erhält. In der derzeit laufenden 21. Wahlperiode wurde die Mitgliederstärke auf neun Sitze festgelegt. Gewählt wurden im Bundestag jedoch nur die Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Vertreter aus den Fraktionen von AfD und Die Linke erhielten bei den Wahlen keine Mehrheit, ihre Sitze im Gremium sind damit nicht besetzt. Demnach sind derzeit sechs Abgeordnete im PKGr vertreten. Wenn ein Mitglied aus dem Deutschen Bundestag oder seiner Fraktion ausscheidet, Mitglied der Bundesregierung oder Parlamentarischer Staatssekretär wird, verliert es seinen Sitz im Kontrollgremium.

Bei seiner Arbeit prüft das PKGr beispielsweise, ob es zu Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, Problemen beim Umgang mit personenbezogenen Daten oder Mängeln bei internen Abläufen der Nachrichtendienste gekommen ist. Auch, ob bestimmte Maßnahmen ausreichend dokumentiert oder die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden, können Inhalte einer Kontrolle sein.

Wenn die Abgeordneten bei ihrer Kontrolle auf ein solches Problem stoßen, kann das Gremium auch eigene Kontrollaufträge erteilen. Durch diese können die Abgeordneten genauer untersuchen lassen, wie die Nachrichtendienste in bestimmten Bereichen arbeiten. Dabei kann das PKGr auf den Ständigen Bevollmächtigten zurückgreifen, der im Auftrag des Gremiums Kontrollaufträge bearbeitet und den Diensten Fragen stellt. Am Ende eines solchen Kontrollauftrags steht ein Bericht. Darin können auch Vorschläge enthalten sein, wie Abläufe verbessert werden können.

Wer ist der Ständige Bevollmächtigte?

Der Ständige Bevollmächtigte ist kein Abgeordneter. Es handelt sich hierbei um eine eigene Stelle im Deutschen Bundestag. Er wird auf Vorschlag der Mehrheit des PKGr vom Präsidenten oder der Präsidentin des Deutschen Bundestags für eine Dauer von fünf Jahren ernannt. Voraussetzungen sind die Vollendung des 35. Lebensjahres und der Besitz der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Grenzen der parlamentarischen Kontrolle

Die parlamentarische Kontrolle hat allerdings Grenzen. Das PKGr entscheidet nicht über jede einzelne Maßnahme eines Nachrichtendienstes. Für bestimmte rechtliche Prüfungen gibt es andere Kontrollinstanzen. Dazu gehört etwa der Unabhängige Kontrollrat, der bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. „Wir machen mehr die parlamentarische Kontrolle und sind für die Transparenz da“, erläutert Henrichmann die Unterschiede. Hinzu kommen weitere Kontrollstellen, etwa bei bestimmten Maßnahmen nach dem sogenannten G10-Gesetz. Hier werden Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis überwacht. Daneben gibt es die Bundesbeauftragte für Datenschutz und den Bundesrechnungshof.

Das hat einen Grund: Parlamentarische, rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen sollen nicht allein von einer einzigen Stelle geprüft werden. Henrichmann hält es deshalb für „fast ausgeschlossen“, dass Verstöße unbemerkt bleiben. „Insbesondere deswegen, weil die parlamentarische Kontrolle, die wir als Gremium machen, sehr eng mit der juristisch-rechtlichen Kontrolle, die beispielsweise durch den unabhängigen Kontrollrat erfolgt, vernetzt ist.“

Demokratische Kontrolle als Lehre aus der Geschichte

Warum aber soll ausgerechnet das Parlament die Nachrichtendienste kontrollieren? Für Henrichmann hat die Antwort auch mit der deutschen Geschichte zu tun. Die Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gestapo zeigten, welche Folgen ein staatlicher Sicherheitsapparat haben kann, wenn er keiner wirksamen demokratischen Kontrolle unterliegt. „Und da sind wir uns, glaube ich, in Deutschland alle einig, sowas wollen wir nie wieder erleben“, sagt Henrichmann.

Für Henrichmann ist gerade das Zusammenspiel der verschiedenen Kontrollinstanzen entscheidend. „Das zeigt, dass diese parlamentarische Kontrolle ein gutes Indiz dafür ist, dass wir keine völlig enthemmten Nachrichtendienste haben“, sagt er. „Das ist eine Errungenschaft, die sich zu erhalten lohnt.“ Mit dem PKGr werde dafür gesorgt, „dass es nicht nur eine kleine bürokratische Kontrollinstanz gibt, sondern dass das Parlament, das ja das deutsche Volk vertritt, auch weiß, was bei den Nachrichtendiensten passiert“.

Zwar könnten Bürger zu Recht einwenden, dass sie von den Beschlüssen des Gremiums wenig bis nichts erfahren, weil das PKGr-Kontrollgremium nicht über seine Beratungen und Erkenntnisse informieren darf. Die Geheimhaltung hat für Henrichmann aber auch einen positiven Effekt: Die Mitglieder des Gremiums können parteiübergreifend offener miteinander diskutieren. „Der Wert ist, dass wir parteipolitisch sehr kollegial arbeiten, weil niemand draußen von den Diskussionen erfährt“, sagt er. Dadurch könnten Abgeordnete auch einmal eine andere Perspektive einnehmen, als sie von ihrer Fraktion öffentlich vertreten werde. „Wir funktionieren sehr gut als Einheit“, findet Henrichmann.

mitmischen-Autor

Leon Ecker

ist 20 Jahre alt und kommt aus Rheinland-Pfalz. Er studiert Publizistik und Politikwissenschaften und schreibt für die Lokalzeitung vor Ort. Besonders interessiert ihn alles rund um Politik, Bildung und Nachhaltigkeit. Außerdem nutzt er jede Gelegenheit, der Hauptstadt einen Besuch abzustatten.