Header-Bild: Menschen stehen vor einer großen Torte, im Hintergrund sieht man einen Wahlzettel mit Kreuz.
Darunter steht:
Das aktive Wahlrecht haben alle, die wählen dürfen. Passives Wahlrecht bedeutet, dass man gewählt werden kann. Beides liegt aktuell in Deutschland bie 18 Jahren auf Bundesebene. Seit den 1990er Jahren kann man in einigen Bundesländern ab 16 Jahren wählen.
Es folgen neun Kreise mit Text:
1871: Deutsches Kaiserreich
Nur Männer
Aktives und Passives Wahlrecht: 25 Jahre
1919: Weimarer Republik
Frauen durften das erste Mal wählen Aktives Wahlrecht: 20 Jahre Passives Wahlrecht: 25 Jahre
1949: Erste Wahl zum Deutschen Bundestag Männer und Frauen durften wählen
Aktives Wahlrecht: 21 Jahre
Passives Wahlrecht: 25 Jahre
1970: Änderung des Grundgesetzes
Aktives Wahlrecht: 18 Jahre
Passives Wahlrecht: 25 Jahre
1974: Absenkung Volljährigkeit auf 18 Jahre
Aktives und passives Wahlrecht nun bei 18 Jahren
1998 bis 1999: Landtagswahl in Hessen
Aktives Wahlrecht: 16 Jahre
Passives Wahlrecht: 18 Jahre
2009: Kommunalwahl in Bremen
Aktives Wahlrecht: 16 Jahre
Passives Wahlrecht: 18 Jahre
2011: Kommunalwahl in Brandenburg
Aktives Wahlrecht: 16 Jahre
Passives Wahlalter: 18 Jahre
2013: Kommunalwahl in Hamburg & Schleswig-Holstein
Aktives Wahlrecht: 16 Jahre
Passives Wahlrecht: 18 Jahre