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Wie entsteht der Bundeshaushalt?

Akteure und Zeitplan

Wie entsteht der Haushaltsplan?

Bild: Die Grafik bestehend aus Kreisen und Pfeilen zeigt den Prozess, wie der Haushaltsplan entsteht. Er wird im Folgenden beschrieben: Expertinnen und Experten schätzen die voraussichtlichen Einnahmen und geben diese Schätzungen an das Bundeskabinett weiter, das aus der Kanzlerin oder dem Kanzler sowie den Ministerinnen und Ministern besteht. Das Bundeskabinett legt einen groben Rahmen fest, wie viele Mittel für welchen Bereich eingeplant werden sollen und reicht dies an das Bundesfinanzministerium weiter. Gemeinsam mit den anderen Ministerien verhandelt das Bundesfinanzministerium über die genauen Ausgaben und formuliert anschließend einen Entwurf. Dieser Entwurf wird im Bundeskabinett abgestimmt und bei Zustimmung als Haushaltsentwurf der Regierung sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Der Bundesrat gibt eine Stellungnahme dazu ab. Die endgültige Beratung und Verabschiedung übernimmt der Bundestag. Anschließend geht dieser Haushaltsentwurf des Bundestages an den Bundespräsidenten, der noch einmal prüft, ob alles verfassungsgemäß abgelaufen ist. Mit seiner Unterschrift ist der Bundeshaushalt beschlossen.

Der übliche Zeitplan

Die Infografik zeigt den Zeitplan der Entstehung eines Haushaltsplans

Bild: Die Grafik zeigt einen Zeitstrahl, der von oben 2020 nach unten 2021 verläuft und in fünf Abschnitte unterteilt ist: Links sind jeweils kleine Icons für Winter, Frühling, Sommer, Herbst und noch einmal Winter zu sehen. Winter 2020: Experten und Expertinnen schätzen die wirtschaftliche Entwicklung und Steuereinnahmen für 2021 ein. Frühling 2020: Bundeskabinett legt groben Rahmen für den Haushalt 2021 fest. Finanzminister verhandelt mit den anderen Ministerinnen und Ministern über die Ausgaben. Sommer 2020: Regierung macht einen Vorschlag für den Haushalt 2021. 1. Lesung im Bundestag Herbst 2020: Haushaltsausschuss berät den Entwurf und macht Änderungsvorschläge. 2. und 3. Lesung im Bundestag. Bundesrat nimmt Stellung. Winter 2021: Haushalt tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Quellen: bundesfinanzministerium.de, bundestag.de (Stand: Mai 2022) © mitmischen.de