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Abgeordnetenentschädigung

Für die Ausfüllung ihres Mandates erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Denn während ihrer Amtszeit dürfen die Abgeordneten oft keine anderen beruflichen Tätigkeiten ausüben. Daher gleich die Aufwandsentschädigung einem Ausgleich für die Verdienstausfälle.

Das Grundgesetz gibt den Abgeordneten in Artikel 48 Absatz 3 einen „Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Die genaue Höhe der Diäten ist in §11 des Abgeordnetengesetzes geregelt und beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Abgeordnete haben außerdem Anspruch auf eine Amtsausstattung und erhalten dafür eine entsprechende Kostenpauschale. Diese beträgt aktuell 5.467,27 Euro monatlich. Mit diesem Geld sollen unter anderem die Ausgaben für das Wahlkreisbüro, für den zweiten Wohnsitz in Berlin sowie die Kosten der Wahlkreisbetreuung beglichen werden.