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Erststimme

Illustration eines Wahlzettels

Der direkte Weg in den Bundestag: die Erststimme. © Ronny Pietsch

Manche Abgeordnete bekommen bei der Bundestagswahl eine direkte „Eintrittskarte“ in den Bundestag, andere eine „Eintrittskarte“ anderer Art. Denn jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Die Erststimme dient dazu, einem Kandidaten eben diese direkte Eintrittskarte in den Bundestag zu verschaffen. Denn für jeden Kandidaten oder jede Kandidatin, die in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, galt zumindest bis zur Änderung des Wahlrechts im Jahr 2023, dass er oder sie auf jeden Fall in den Bundestag einzieht.

Bei der Wahl zum jetzigen, dem 20., Deutschen Bundestag, war Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Das heißt, dass 299 Parlamentarier per Direktwahl über die Erststimme der Bürgerinnen und Bürger gewählt wurden. Sie haben ein sogenanntes Direktmandat errungen.

Die Zweitstimme ist dann ausschlaggebend dafür, wieviel Prozent der Sitze die Parteien im Bundestag erhalten. Die Ergebnisse bei den Zweitstimmen sind das, was wir am Wahlabend hören: Partei x hat soundsoviel Prozent der Stimmen bekommen, Partei z hat soundsoviel Prozent der Stimmen bekommen. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie die Sitze im Parlament prozentual verteilt werden.

Die Direktkandidaten erhalten auf jeden Fall einen Sitz, das wissen wir jetzt. Alle anderen Plätze werden mit Politikern über sogenannte Landeslisten der Parteien besetzt.

Was ist ein Direktmandat?

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Wie funktioniert die Bundestagswahl?

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