Federführender Ausschuss
Nachdem Gesetzentwürfe, Anträge und andere Vorlagen zum ersten Mal im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert worden sind, überweist das Plenum diese an die zuständigen Ausschüsse, damit diese über die Entwürfe beraten und weiter daran arbeiten. Dabei übernimmt ein Ausschuss die Federführung, das heißt, er übernimmt die parlamentarische Leitung der Beratung und die Berichterstattung an den Bundestag. Der federführende Ausschuss formuliert dann auch die Beschlussempfehlung für das Plenum, empfiehlt also, dem Entwurf zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Der federführende Ausschuss muss die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse in die Beschlussempfehlung einbeziehen.