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Fraktionsübergreifender Antrag

Mit einem Antrag können die Abgeordneten im Bundestag versuchen, auf die Gesetzgebung und die Politik der Bundesregierung einzuwirken. Sie können die Bundesregierung beispielsweise schriftlich auffordern, Informationen herauszugeben, Berichte über bestimmte Ereignisse abzuliefern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Anträge werden in der Regel von Fraktionen gestellt. In seltenen Fällen stellen aber auch einzelne Abgeordnete verschiedener Fraktionen gemeinsam einen Antrag. Man spricht dann von einem fraktionsübergreifen Antrag. In den Medien ist auch der Begriff Gruppenantrag gängig.

Die Bedingung für so einen fraktionsübergreifenden Antrag ist, dass mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages ihn mittragen müssen.

Einen fraktionsübergreifenden Antrag gab es zum Beispiel zum Thema Frauen im Bundestag. Abgeordnete verschiedener Fraktionen machten darin Vorschläge, wie man für mehr Parität (also zahlenmäßige Gleichheit) im Parlament sorgen könnte.

Übrigens gibt es auch fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.