Zum Inhalt springen

Fraktionsvorsitzende

Die Fraktionsvorsitzenden leiten die Fraktionsarbeit im Parlament. Zu den Aufgaben der Fraktionsvorsitzenden gehört es unter anderem, die Standpunkte ihrer Fraktion gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren und zu vertreten. Außerdem sind sie mit der Vorbereitung und Durchführung der Fraktionssitzungen sowie der Kommunikation mit dem übrigen Fraktionsvorstand und den anderen Bundestagsfraktionen betraut. Als Hüter der Fraktionsdisziplin sind Fraktionsvorsitzende außerdem dafür verantwortlich, dass ihre Fraktion einheitlich und zuverlässig abstimmt. 

Die Vorsitzenden werden von den Fraktionsmitgliedern gewählt, meist zu Beginn einer neuen Legislaturperiode. Im 21. Deutschen Bundestag haben die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke jeweils zwei Personen zu ihren Vorsitzenden gewählt. 

Alle Fraktionsvorsitzenden haben mehrere Stellvertreter und Stellvertreterinnen, die für bestimmte Politikfelder zuständig sind. Gemeinsam bilden sie mit den parlamentarischen Geschäftsführern den Fraktionsvorstand.