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Kostenpauschale

Abgeordnete erhalten neben den Diäten und der Amtsausstattung als Ausgleich für die Kosten, die ihnen durch ihr Mandat entstehen, eine steuerfreie Kostenpauschale. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst. Davon müssen die Abgeordneten beispielsweise die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros bezahlen, Fahrten im Wahlkreis, andere Kosten für die Wahlkreisbetreuung, Ausgaben für die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten, etc.

Im Gegenzug zur steuerfreien Kostenpauschale können Abgeordnete nicht wie Arbeitnehmer "Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar.