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Parlamentsvorbehalt

Fangen wir doch mit einem Beispiel an: Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen dem sogenannten Parlamentsvorbehalt. Das heißt, ohne Zustimmung des Bundestages dürfen deutsche Soldatinnen und Soldaten nicht ins Ausland geschickt werden. Das ist im internationalen Vergleich eine Besonderheit. Die Bundeswehr wird deshalb auch als „Parlamentsarmee“ bezeichnet.

Der Parlamentsvorbehalt bedeutet also, dass wichtige Dinge nur durch das gewählte Parlament entschieden werden dürfen. Denn nur der Gesetzgeber – also der Bundestag – darf nach der sogenannten Wesentlichkeitstheorie in grundlegenden Bereichen, insbesondere wenn sie mit Grundrechten zu tun haben, die wesentlichen Entscheidungen treffen.