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Passives Wahlrecht

Passiv – das klingt nach Füße hoch, Zurücklehnen und Zuschauen. Beim passiven Wahlrecht stimmt das nicht ganz: Mit dem Begriff ist die Wählbarkeit gemeint. Wer passiv wahlberechtigt ist, darf sich als Kandidat aufstellen lassen, um in ein Amt gewählt zu werden. Und dann im Amt ziemlich aktiv zu werden.

Was es für Regeln beim passiven Wahlrecht gibt? Zum Beispiel können in das Amt des Bundespräsidenten nur Deutsche gewählt werden, die am Tag der Wahl das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich übrigens zum Bundestagsabgeordneten wählen lassen – sofern er nicht nach Paragraph 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch einen Richterspruch aberkannt werden, zum Beispiel, wenn man wegen Hochverrat oder Landesverrat verurteilt wurde.

Das Recht, sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen, bezeichnet man als aktives Wahlrecht.