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Polizei beim Deutschen Bundestag

Ein junger Polizist und eine junge Polizistin vor dem Bundestag.

Die Polizei beim Bundestag bildet auch aus. © DBT

Neben Landes- und Bundespolizei gibt es zusätzlich eine ganz besondere Institution: die Polizei beim Deutschen Bundestag. Sie wurde im Jahr 1950 als „Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestags“ eingeführt. Jeder, der den Bundestag schon einmal von innen besichtigt hat, dürfte den Parlamentspolizisten begegnet sein. Sie kontrollieren zum Beispiel die Eingänge und sind bei Veranstaltungen im Haus unterwegs. Dabei tragen sie auch Uniformen wie die der Bundespolizei, jedoch mit eigenem Hoheitszeichen, dem Bundestagsadler.

Die Hauptaufgabe der Bundestagspolizei ist es, die reibungslose Arbeit des deutschen Parlaments zu ermöglichen. Sicherheit und Ordnung stehen dabei im Vordergrund, wobei die Polizisten für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich sind, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen.

Dienstherr oder Dienstherrin der Polizei beim Parlament ist der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin. Damit unterscheidet sich die Polizei beim Bundestag von der Bundespolizei, deren Dienstherr der Bundesinnenminister, also ein Regierungsmitglied, ist. Der Grund für diesen wichtigen Unterschied: Die Polizei beim Parlament soll, genau wie das Parlament selbst, unabhängig sein.