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Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip regelt, wer auf staatlicher Ebene für was zuständig ist. Dahinter steckt die Grundidee, dass Angelegenheiten, die auf einer kleineren und bürgernahen Ebene erledigt werden können, auch auf dieser entschieden werden. Erst dann, wenn eine Institution nicht dazu fähig ist, eine Aufgabe selbstständig zu lösen, wird die jeweilige Aufgabe an die nächsthöhere Ebene weitergegeben. Das Konzept sichert damit die Unabhängigkeit einer untergeordneten Behörde gegenüber einer übergeordneten Ebene und gilt daher als ein wichtiger Baustein des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.

So ist also erst die Kommune, dann das jeweilige Bundesland und nachfolgend der Bund zuständig – auf der europäischen Ebene gilt das gleiche Prinzip, sodass erst die Mitgliedstaaten selbst und dann die Europäische Union als Akteur tätig werden.  

In der Praxis regelt das Subsidaritätsprinzip beispielsweise die Zuständigkeiten wie folgt: Für die Parkplatzsituation vor deiner Haustür ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde verantwortlich, während das Bundesland, in dem du lebst, darüber entscheidet, welche Inhalte es auf den Lehrplan schaffen. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, dafür ist der Bund mit seinen Institutionen zuständig. Und über die Richtlinien zur Luftqualität und -verschmutzung entscheidet grenzübergreifend die EU, wenn die Nationalstaaten nicht alleine handeln können. 

Subsidiaritätsprinzip in der Europäischen Union 

Auf der Ebene der Europäischen Union spielt das Subsidiaritätsprinzip eine besonders wichtige Rolle. Der dritte Absatz des fünften Artikels des Vertrags der Europäischen Union legt fest, in welchen Fällen die Europäische Union und ihre Institutionen dazu befugt sind, vor den Mitgliedstaaten tätig zu werden. Andersrum regelt das Subsidiaritätsprinzip damit auch, wann die Mitgliedstaaten die Entscheidungs- und Handlungshoheit haben und unabhängig von der Europäischen Union aktiv werden können.  

Wenn die nationalen Parlamente ihre Kompetenzen durch die EU-Gesetzgebung verletzt sehen, verfügen sie durch die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage über Instrumente, um dagegen vorzugehen.