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Vereinbarte Debatte

Manche Themen sind für Fraktionen so wichtig und drängend, dass sie ihrer Meinung nach einfach im Bundestag besprochen werden müssen – auch wenn es dazu keinen konkreten Gesetzentwurf, keinen Antrag oder etwa eine Regierungserklärung gibt. Für solche Anlässe gibt es Vereinbarte Debatten, bei denen alle Fraktionen im Plenarsaal ihre Meinung vertreten dürfen.

Oft sind Jahrestage Gegenstand einer Vereinbarten Debatte, wie zum Beispiel das Jubiläum des Grundgesetzes.

Übrigens ist die Vereinbarte Debatte ein relativ junges Format im Bundestag. Sie ist erst seit der 10. Legislaturperiode, also seit den 1980er Jahren üblich.