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Gleichberechtigung 100 Jahre Damenwahl

Anne Juliane Wirth

Vor 100 Jahren durften Frauen in Deutschland zum ersten mal wählen – und gewählt werden. Ein Selbstläufer war die Einführung des Frauenwahlrechts nicht. Und heute? Gerade mal ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ist weiblich.

historisches Bild: Frauen auf einem Marsch

Eine Gruppe von Demonstrantinnen macht sich 1912 in Berlin auf dem Weg zum Versammlungsort. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg ging es mit dem Frauenwahlrecht wirklich voran. © picture alliance / akg

Seit 100 Jahren

Am 22. November 2005 fand sie zum ersten Mal statt: die Vereidigung Angela Merkels zur Bundeskanzlerin Deutschlands. Mit dem freiwilligen Zusatz "... so wahr mir Gott helfe", nahm sie die Wahl an. Unter der gläsernen Kuppel des Bundestages wohnten zahlreiche Abgeordnete ihrer Vereidigung bei, männlichen und weiblichen Geschlechts.

Mittlerweile dürfte wohl kein Bürger mehr Zweifel daran haben, dass es Frauen in allen politischen Positionen schaffen und sich dort durchsetzen können. Doch dass Frauen politisch aktiv sein können und überhaupt ein Wahlrecht haben, war lange Zeit undenkbar. In Deutschland haben Frauen im Januar 1919 zum ersten Mal gewählt – also vor 100 Jahren. Im Bundestag gibt es dazu am Donnerstag, 17. Januar, 9 Uhr eine Feierstunde, die ihr hier live verfolgen oder euch später in der Mediathek anschauen könnt.

Kampf gegen die Vorurteile

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – die französische Revolution war die Geburtsstunde des modernen Wahlrechts in Europa. Ab dem Jahr 1789 durften Bürger abstimmen, jedoch nicht alle, sondern ausschließlich Männer. Die Vorurteile gegen Frauen hielten sich hartnäckig: Sie seien nicht intelligent genug und zu emotional, um in der Politik mitreden zu dürfen. Schon damals protestieren Frauen gegen solch einen Unsinn. Mit Flugblättern, Protestaktionen und auf Frauenkongressen machten Aktivistinnen auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam und verlangten Fairness. Vorerst umsonst: Frauen erhielten das Wahlrecht in Frankreich erst 1944.

Gleichberechtigung fällt nicht vom Himmel

Ende des 19. Jahrhunderts begannen die Frauen auch in Deutschland, aktiv für politische Gleichberechtigung zu kämpfen. Ein erster Erfolg: Im Jahr 1908 wurden sie schließlich zur Mitwirkung und Kandidatur in den Parteien zugelassen. Bis sich die Wähler aber überlegen konnten, ob sie die Frauen auch wählen wollen, dauerte es aber noch etwas. Erst nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) stellte der Rat der Volksbeauftragten während der Revolution in Deutschland eine Art Regierungsprogramm vor, das auch die Proklamation des Frauenwahlrechts beinhaltete.

Endlich war es so weit: Am 30. November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung verankert. In Artikel 109, Abs. 2 der Weimarer Verfassung ist zu lesen: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten."

Fast am Ziel

Im Januar 1919 fand dann die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung der Frauen – als Wählerinnen und Gewählte – statt. Ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Rege machten die Bürgerinnen von ihrem neuen Recht Gebrauch: Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten waren 37 Frauen, die in die Nationalversammlung einzogen.

Rückschritt durch Nationalsozialisten

Dass in Deutschland Frauen durch Wahlen ungehindert Einfluss auf die Politik nehmen können, währte nicht lange. Die Zeit des Nationalsozialismus markiert einen neuen Tiefpunkt: Die Nationalsozialisten verständigten sich schon früh darauf, Frauen weder in die Parteiführung noch in die leitenden Ausschüsse zu integrieren.

Nach der Machtübernahme im Jahr 1933 wurden Frauenrechte allgemein eingeschränkt, sie wurden aus höheren Positionen ver- und in die "klassische" Rolle als Hausfrau und Mutter hineingedrängt. Sie durften somit bei verschiedenen "Wahlen" und Referenden zwar weiterhin wählen, aber nicht mehr für politische Ämter kandidieren. Zudem wurde der Internationale Frauentag als sozialistischer Feiertag verboten – stattdessen propagierten die Nationalsozialisten den Muttertag und sahen, die Frau in der Pflicht, möglichst viele Kinder auf die Welt zu bringen.

Endlich auf Augenhöhe

Das Ende des Zweiten Weltkriegs markierte dann einen Neubeginn für Deutschland. Die neuen Verfassungen im Osten wie im Westen des Landes stützten Frauenrechte. Der hart umkämpfte Artikel 3 des Grundgesetzes vom 13. Mai 1949 besagt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". So stand es auch in der Verfassung der DDR und dieser Satz zementiert bis heute das Recht der Frauen, nicht nur zu wählen, sondern auch wieder für politische Ämter zu kandidieren.

Der Blick nach Europa

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Europas wurde um 1900 der Ruf nach Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau immer lauter. Die Einführung des Frauenwahlrechts vollzog sich in den europäischen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Den Anfang machten die Finninnen, welche erstmals 1906 wählen durften. Norwegen (1913), Dänemark sowie Island (1915) und das kommunistische Russland sowie Estland (1917) zogen alsbald nach.

Im Jahr 1918, also nach Ende des Ersten Weltkriegs, erlangten neben den Deutschen zudem Frauen in Österreich, Polen, Luxemburg und Lettland dieselben Rechte, an einer politischen Abstimmung teilzunehmen, wie ihre männlichen Mitbürger. Länger warten mussten die Schweizerinnen: Hier wurde das Wahlrecht erst nach einer eidgenössischen Abstimmung im Jahre 1971 und in Liechtenstein sogar erst 1984 verändert.

Weniger Politikerinnen im Bundestag

Auch wenn Frauen heute ganz selbstverständlich an die Wahlurne gehen, machen mehr Männer als Frauen Politik. Anlässlich des Weltfrauentages haben einige Politikerinnen im März 2018 wieder eine Frauenquote für deutsche Parlamente ins Gespräch gebracht. Der Grund: Im Parlament ist der Frauenanteil so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr.

219 Frauen und 490 Männer sind als Abgeordnete im Deutschen Bundestag tätig – das entspricht einem Frauenanteil von 30,9 Prozent. Zwischen den Fraktionen im Bundestag gibt es dabei große Unterschiede: Während bei Grünen und Linken jeweils die Frauen in der Mehrheit sind, liegt der Frauenanteil bei der SPD bei 42 Prozent, bei der Unionsfraktion, FDP und AfD jeweils unter 25 Prozent.

Ist die Quote verfassungskonform?

Einen Antrag der Linken, der in Richtung Frauenquote ging, hat der Bundestag im November 2018 abgelehnt. Die Fraktion hatte darin gefordert, "auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken und dieses Ziel bei der Umsetzung einer Wahlrechtsreform zu berücksichtigen". Der federführende Innenausschuss hatte die Ablehnung vorher empfohlen, eine Begründung enthielt die Empfehlung nicht.

Verfassungsexperten nannten folgende Gründe: So eine Regelung sei undemokratisch und nicht im Sinne des Grundgesetzes. Die Argumente der Abgeordneten könnt ihr euch in aller Ausführlichkeit hier im Video anschauen.

Anne Juliane Wirth

Zur Person

Mitmischen-Autorin

Anne Juliane Wirth

studiert Politikwissenschaft

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