Zum Inhalt springen

Fahrlehrergesetz Bessere Vorbereitung auf den Führerschein

Fahrlehrer haben einen verantwortungsvollen Job: Sie sollen aus nervösen Fahranfängern sichere Autofahrer machen. Das eben frisch erneuerte Fahrlehrergesetz soll dafür sorgen, dass sie darauf gut vorbereitet sind.

Fahrlehrer müssen nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch Einschätzungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. © shutterstock.com/Estrada Anton

Bevor wir als Autofahrer auf den Straßenverkehr losgelassen werden, müssen wir uns den Führerschein erst mal erarbeiten. In der Fahrschule und hinterm Steuer mit Fahrlehrern. Um deren Ausbildung geht es in der Änderung des Fahrlehrergesetzes, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur noch einmal verändert – jetzt steht das neue Gesetz. Am 1. Januar 2020 soll es in Kraft treten.

Was ändert sich?

Das Fahrlehrergesetz in seiner bisherigen Fassung gibt es erst seit 2017. Trotzdem wollte der Bundestag noch einmal nachbessern. Hauptziel der Anpassung war, die Ausbildung von Fahrlehrern zu verbessern. Und zwar über die Anforderungen an die sogenannten Ausbildungsfahrlehrer. Das sind die, die die Fahrlehrer ausbilden.

In Zukunft müssen Ausbildungsfahrlehrer also amtlich anerkannt sein. Sie brauchen eine Erlaubnis, um andere Fahrlehrer anlernen zu dürfen. Die bekommen sie nur, wenn sie seit mindestens drei Jahren die Fahrlehrererlaubnis haben und innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben. Außerdem müssen sie sich regelmäßig fortbilden.

Wie ihr am besten eine seriöse Fahrschule findet, das könnt ihr übrigens auf der Seite des ADAC nachlesen.

FDP-Antrag: Begleitetes Fahren schon ab 16?

Die FDP-Fraktion beschäftigt sich in einem Antrag mit dem Thema begleitetes Fahren. Darin heißt es: „Das begleitete Fahren im Rahmen des Führerscheins ab 17 ist ein voller Erfolg.“ Seit es 2011 bundesweit eingeführt wurde, hätten Fahranfänger, die das begleitete Fahren in Anspruch genommen haben, deutlich weniger Unfälle.

Deshalb würde die FDP-Fraktion das begleitete Fahren am liebsten ausdehnen und schon 16-Jährigen ermöglichen. Das Problem: Es gibt eine EU-Richtlinie, in der steht, dass das Mindestalter für den Führerscheinerwerb grundsätzlich bei 18 Jahren liegt. Es kann allenfalls auf 17 Jahre gesenkt werden, weiter nicht. Deshalb fordert die FDP die Regierung in ihrem Antrag dazu auf, sich auf EU-Ebene für eine Änderung dieser Richtlinie stark zu machen.

Derweil will die FPD-Fraktion gerne schon mal das begleitende Fahren ab 17 vereinfachen. Aktuell müssen Begleitpersonen sich registrieren, dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben und müssen mindestens 21 Jahre alt sein. All diese Regeln möchte die FPD ganz streichen. Sie schlägt vor: Begleitpersonen müssen einfach seit mindestens acht Jahren einen Führerschein haben – fertig.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur übergeben, wo er jetzt weiter beraten wird.

(DBT/jk)

Mehr zum Thema