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JURA-STUDIUM „Da geht’s um Mord und Totschlag“

Eric Matt

Liridon studiert im fünften Semester Jura. Hier erklärt er die geplanten Änderungen im Strafgesetzbuch – und was ihm an seinem Studium mehr und was weniger gefällt.

Zwei junge Männer

Liridon (rechts) mit mitmischen-Autor Eric. © privat

Du studierst Jura. Was kann man später damit machen?

Nach dem Jurastudium stehen einem viele Türen offen. Das war auch ein Grund, weshalb ich mich vor gut zwei Jahren dazu entschieden habe, das Studium der Rechtswissenschaft zu beginnen.

Was heißt das konkret?

Die klassischen juristischen Berufe, die einem direkt einfallen, sind natürlich Richter, Anwalt oder Notar. Man kann aber auch in die freie Wirtschaft, das Personalmanagement oder in die Politik gehen.

Viele Bundestagsabgeordnete sind beispielsweise Juristen.

Genau, das am häufigsten vertretene Berufsbild im Parlament ist das des Juristen. Auch ich könnte mir gut vorstellen, nach dem Studium im politischen Umfeld zu arbeiten.

Was gefällt dir an deinem Studium besonders gut?

Besonders gut gefällt mir, dass wir Inhalte nicht nur abstrakt auswendig lernen müssen, sondern dass wir schon zu Beginn des ersten Semesters mit Fällen gearbeitet haben und diese lösen mussten. Dieses praktische Arbeiten ist genau das, was man anschließend auch im Beruf machen wird.

Und was gefällt dir weniger gut?

Manchmal wünsche ich mir, dass wir interdisziplinärer unterrichtet würden. Dass wir also beispielsweise auch politische, wirtschaftliche oder philosophische Vorlesungen besuchen könnten, um den Gesamtzusammenhang besser zu verstehen. Teilweise komme ich mir eher wie ein Verwalter des Gesetzes vor als dass ich es wirklich hinterfragen und das große Ganze verstehen müsste.

Du bist im fünften Semester. Da kannst du sicher erklären, was das Strafgesetzbuch ist, über das gerade im Bundestag diskutiert wird.

Das Strafgesetzbuch ist eine Zusammenschrift von vielen verschiedenen Handlungen, die nach deutschem Recht verboten sind. Dazu zählen beispielsweise Mord und Totschlag, aber ebenso Volksverhetzung oder die Verbreitung von Kinderpornografie. Insgesamt gibt es über 350 Paragraphen.

Die Bundesregierung möchte im Strafgesetzbuch den „Schriftenbegriff“ in einen „Inhaltsbegriff“ ändern. Was bedeutet das?

Diese Änderung ist insbesondere für die schon angesprochenen Straftatbestände der Volksverhetzung oder der Verbreitung von Kinderpornografie wichtig. Denn bis dato war es hier für eine strafrechtliche Verfolgung relevant, dass die rechtswidrige Handlung in Schriftform erfolgte.

Zur klassischen Schriftform zählen beispielweise Plakate, Zeitschriften, Magazine oder Ähnliches...

… ganz genau. Offensichtich aber ist das im Jahre 2020 durch die fortschreitende Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Durch Soziale Netzwerke, Internetforen, Filmaufnahmen oder Messenger-Dienste wurden auch die Möglichkeiten vielfältiger, rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.

Und warum hilft nun der Inhaltsbegriff weiter?

Wenn man den Begriff „Schrift“ durch den Begriff „Inhalt“ ersetzt, ist es letztendlich egal, ob beispielsweise die Volksverhetzung in Form eines schriftlichen Artikels, einer Tonaufnahme oder eines Live-Streams erfolgt. Entscheidend ist dann nicht mehr das Trägermedium, sondern es kommt lediglich auf die verbreiteten Inhalte an. Das erleichtert auch die Arbeit der Gerichte.

Außerdem will die Regierung Begriffe umschreiben, die menschenverachtend seien. Dazu zählen beispielsweise Ausdrücke wie „Abartigkeit“ oder „Schwachsinn“. Wie siehst du diesen Vorschlag?

Das finde ich sinnvoll. Die negativ behafteten Begriffe der „Abartigkeit“ und des „Schwachsinns“ sollen durch „Störung“ beziehungsweise durch „Intelligenzminderung“ ersetzt werden. So werden Minderheiten nicht länger durch rechtliche Fachtermini diskriminiert.

In diesem Punkt geht es also eher um moralische als rechtliche Themen. Denkst du, man sollte sich im Jurastudium generell mehr mit ethischen Fragen beschäftigen?

Es gibt während des Studiums zwar vereinzelt Möglichkeiten, sich mit Rechtsphilosophie und Ethik zu beschäftigen. Im Vergleich zu den rein rechtlichen Vorlesungen ist dieser Anteil allerdings verschwindend gering. Da man später aber beispielsweise als Richter auch eine enorme ethische Verantwortung trägt, würde ich es begrüßen, wenn wir uns noch intensiver mit ethischen Grundsatzfragen beschäftigen würden.

Zur Person

Liridon ist 20 Jahre alt und studiert im fünften Semester an der Universität Konstanz Rechtswissenschaft. In den nächsten Tagen bricht er zu einem Erasmus-Jahr in Marseille auf.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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