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Wahl und Parlaments-Regeln Der Schiedsrichter-Ausschuss

Laura Heyer

Ging bei der Bundestagswahl alles mit rechten Dingen zu? Bekommt jemand die rote Karte? Diese Fragen prüft eine Arbeitsgruppe im Parlament: der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – und der ging bereits an den Start.

Schiedsrichter auf Fußballfeld zeigt rote Karte

Bis hierhin und nicht weiter: Die rote Karte gibt es im Bundestag zwar nicht – Schiedsrichter aber schon. © Shutterstock

Wenn ein Spieler oder eine Spielerin auf dem Fußballplatz gegen die Regeln verstößt, bekommt die Person im schlimmsten Fall die rote Karte. Die gibt es zwar im Bundestag nicht – aber auch hier gibt es Leute, die so etwas wie Schiedsrichter sind.

Sie prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht: Bei Wahlen, bei den Abgeordenten und im Bundestag selbst. Die Schiedsrichter-Runde heißt korrekt Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Wir erklären, worum es genau geht.

Warum jetzt schon?

Der Wahlprüfungsausschuss ist einer der wenigen Ausschüsse des Bundestages, die sich schon jetzt an die Arbeit machen. Er wurde am 11. November eingesetzt. Das liegt an seinen besonderen Aufgaben. „Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages“, heißt es in Artikel 41 des Grundgesetzes. Genau diese Aufgabe übernehmen die Abgeordneten im Ausschuss.

Ob es etwas zu prüfen gibt, darüber entscheiden die Bürger. Denn jeder hat das Recht, Einspruch gegen die Bundestagswahl zu erheben. Das geht schriftlich, zwei Monate lang nach der Wahl, also noch bis zum 26. November. Alle Einsprüche werden geprüft und dem Parlament im Laufe der Wahlperiode zur Abstimmung vorgelegt.

Bei der Wahl 2017 gab es 275 Einsprüche: Diese reichten von Fehlern auf den Stimmzetteln bis zu Bleistiften statt Kugelschreibern in der Wahlkabine. Bisher wurde hierzulande jedoch noch keine Wahl für ungültig erklärt.

Weitere Aufgaben

Außerdem wacht der Schiedsrichter-Ausschuss über die sogenannte Immunität der Abgeordneten. Wer schon einmal geimpft wurde, kann mit dem Begriff Immunität etwas anfangen – zumindest medizinisch. Impfungen sollen den Organismus immunisieren, damit er sich erfolgreich gegen einen bestimmten Erreger wehren kann.

Auch Abgeordnete besitzen Immunität. Und zwar gegen Strafverfolgung. Dafür sorgt das Grundgesetz durch Artikel 46. Das heißt, dass Abgeordnete nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer möglichen strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen oder gar verhaftet werden können. Strafverfahren müssen auf Verlangen des Bundestages ausgesetzt werden.

Die Hürden sind hoch

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Polizei oder andere Behörden nie wegen einer mutmaßlichen Straftat gegen einen Parlamentarier ermitteln oder ihn gar verhaften dürfen. Doch das geht nur, wenn zuvor der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt. Ausnahme: Wer auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird, kann auch als Abgeordneter sofort belangt und auch verhaftet werden.

Warum ist das so? Parlamentarier sollen vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt und das Parlament soll funktionsfähig bleiben. Das die Regeln so streng sind, hat mit der deutschen Geschichte zu tun, aus der Lehren gezogen wurden.

Der Schiedsrichter-Ausschuss hat noch eine dritte Rolle: Er ist auch eine Art Schlichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung verantwortlich, also für die Regeln, die sich das Parlament selbst gegeben hat. Die Mitglieder des Ausschusses erarbeiten Lösungen bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen.

Wer sitzt drin?

Dem Schiedsrichter-Ausschuss gehören 19 Mitglieder an. Den Vorsitzt hat ein Vize-Präsident oder eine Vize-Präsidentin des Bundestages. Die einzelnen Fraktionen sind gemäß ihrem Wahlergebnis unterschiedlich stark vertreten. Die SPD-Fraktion entsendet sechs Mitglieder, die CDU/CSU-Fraktion fünf Mitglieder und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Mitglieder. FDP- und AfD-Fraktion sind mit jeweils zwei Mitgliedern und die Fraktion Die Linke ist mit einem Mitglied vertreten.

(lh)

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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