Zum Inhalt springen

Bundestagswahl in Coronazeiten Kandidaten notfalls ohne Treffen bestimmen

Die Parteien bestimmen in den kommenden Wochen ihre Kandidaten für die Bundestagswahl. Doch was, wenn ihre Versammlungen wegen Corona nicht stattfinden können? Der Bundesstag hat vorsorglich ein Gesetz geändert, so dass die Schritte auch digital und per Brief möglich werden.

Per Brief konnte bisher nur bei der Bundestagswahl gewählt werden, nicht im Vorhinein bei der Aufstellung der Kandidaten. © picture alliance

Parteitage sind oft Spektakel: Emotionale Reden vor großem Publikum, lautstarke Zwischenrufe, vertraute Zwiegespräche auf den Gängen. In den kommenden Wochen würde es so vielerorts wieder zugehen, nämlich dann, wenn die Parteien Versammlungen abhalten, um ihre Kandidaten und Kandidatinnen für die Bundestagswahl im kommenden Jahr zu bestimmen. Angesichts der Coronakrise fallen die Parteitage aber womöglich aus. Zu groß ist die Gefahr von Ansteckung und Weiterverbreitung des Virus, wenn dutzende oder gar hunderte Menschen zusammenkommen.

Bisher waren die großen Versammlungen für die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten allerdings zwingend notwendig, eine postalische oder elektronische Wahl ausgeschlossen. Das ändert sich jetzt. Das Parlament beschloss kürzlich eine Reform des Bundeswahlgesetzes, die genau das ermöglichen soll.

So soll es funktionieren

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, die jüngsten Erfahrungen der Covid-19-Pandemie würden zeigen, „dass Situationen möglich sind, in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist“. Aus diesem Grund sollen sich zukünftig alle Personen, die sich für eine Partei für die Bundestagswahl aufstellen lassen wollen, schriftlich dafür bewerben können. Ausreichend wäre also ein Brief an zum Beispiel die Geschäftsführung einer Partei.

Anschließend sollen sich die Kandidaten und Kandidatinnen elektronisch, also mit einer Webseite oder per Video in den Sozialen Medien, den Mitgliedern einer Partei vorstellen können – schließlich sind sie es, die am Ende die Entscheidung treffen, wer für die Partei kandidiert. Die endgültige Wahl soll dann per Brief stattfinden. Wenn es um mehr als nur einen Platz geht, zum Beispiel bei der Aufstellung der Landeslisten der Parteien, könnte es auch zu mehreren Briefwahlgängen kommen.

Wie die Bundestagswahl generell abläuft, könnt ihr euch in unserem Erklärvideo anschauen:

Mit oder ohne Bundestag?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass das „Bundesinnenministerium ermächtigt wird, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, durch Rechtsverordnung“ festzustellen, dass die Kandidatenaufstellung elektronisch und per Brief stattfindet. So wie es formuliert war, wäre der Bundestag außen vor geblieben, hätte also nicht zustimmen müssen.

Daran hatte die Opposition im Bundestag deutliche Kritik geäußert. „Der Entwurf ist den Koalitionsfraktionen hier völlig zu Recht um die Ohren gehauen worden. Er verstieß evident gegen rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien“, sagte etwa Jochen Haug von der AfD-Fraktion in der Debatte am 9. Oktober.

Die Koalitionsfraktionen besserten daraufhin nach. Das Gesetz sieht nun vor, dass der Bundestag zunächst eine "Lage höherer Gewalt" etwa im Falle einer Pandemie feststellt, die eine Änderung im Aufstellungsverfahren erfordert. Danach legt das Bundesinnenministerium per Verordnung fest, ob und in welcher Weise bei der Aufstellung von Bundestagskandidaten auf die sonst vorgeschriebenen Wahlversammlungen verzichtet werden kann. Diese Verordnung wird dann durch ein Votum des Bundestags in Kraft gesetzt.

„Das ist eine Notfallregelung“

Den Oppositionsfraktionen reichte diese Änderung dennoch nicht aus, während die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf verteidigten. „Für den Fall, dass Versammlungen in bestimmten Regionen nicht mehr durchführbar sind, müssen wir Vorkehrungen treffen“, sagte Michael Frieser von der CDU/CSU-Fraktion und Mahmut Özdemir von der SPD-Fraktion ergänzte in seiner Rede: „Das ist eine Notfallregelung mit der wir unsere Parteiendemokratie befähigen, in jeder Lage höherer Gewalt, bei einer pandemischen Auswirkung chancengleich Bewerberinnen und Bewerber in eine Wahlkampfauseinandersetzung zu schicken. Das ist gut.“

„Schaden für die Demokratie“

Die Oppositionsfraktionen kritisierten, dass es keine Ausnahmeregelung sei und die Regierung, also die Exekutive, zu viel Macht bekäme. „Sie beschränken sie nicht auf den konkreten Anlass und die konkrete Herausforderung“, sagte Jürgen Martens von der FDP-Fraktion in Richtung der Koalitionsfraktionen, „sondern sie erschaffen sich eine stets im Wahlrecht verbleibende, ich sage jetzt mal: Abweichmöglichkeit“. Damit bestünde auch die Gefahr eines permanenten Missbrauchs, wie auch Friedrich Straetmanns von der Fraktion Die Linke argumentierte: „Die Regierung reißt in dieser Krise Kompetenzen in einer Art und Weise an sich, die unserer parlamentarischen Demokratie nicht gut zu Gesicht stehen, ja ihr sogar schaden können“.

Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzte: „Über die Verordnungsermächtigung ermöglichen Sie dem Bundesinnenministerium in der ganzen Breite zu handeln. Und das ist völlig falsch, meine Damen und Herren“. Jochen Haug von der AfD-Fraktion sagte, dass eine Präsenz auf Versammlungen „zum Kernbestand der Demokratie“ gehöre. „Für die Demokratie ist der Austausch der Argumente und Meinungen unter Anwesenden fundamental. Keinesfalls darf dieses wichtige Element demokratischer Willensbildung unter Hinweis auf Corona leichtfertig geopfert werden“.

353 Mal "Ja"

Mit 353 Ja-Stimmen, 268 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Gesetzentwurf angenommen. Der Bundesrat billigte ihn noch am selben Tag. Sowohl ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion als auch ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden mehrheitlich abgelehnt. Die ganze Debatte könnt ihr im Video nachschauen:

(tl)

Mehr zum Thema