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Rauchen Werbeverbote auch für E-Zigaretten

Lara Schwalb

Elektronische Zigaretten gelten oft als harmlos – ein Irrglaube. Nun hat der Bundestag das Tabakgesetz geändert und E-Zigaretten den ‚normalen‘ gleichgestellt.

Junge Frau raucht eine E-Zigarette

Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsenen rauchen E-Zigaretten, sagt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). © shutterstock.com/Evgeniy Kalinovskiy

Einige Zigarettenraucher steigen auf E-Zigaretten um, weil sie die für weniger gefährlich halten. Statt Tabak enthalten die elektronischen Geräte ein Liquid, also eine Flüssigkeit, die verdampft wird. Da es E-Zigaretten noch nicht so lange gibt, fehlen bis jetzt Langzeitstudien über die gesundheitlichen Risiken. Allerdings sind schon Kurzzeitfolgen bekannt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt ausdrücklich vor E-Zigaretten.

Der Bundestag hat am 2. Juli den Entwurf der Koalitionsfraktionen zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ angenommen. Es hat unter anderem zum Ziel, dass E-Zigaretten nicht länger verharmlost werden.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Elektronische Zigaretten und die dazugehörigen Nachfüllbehälter werden Tabak-Zigaretten gleichgestellt. Die strengeren Regeln für Werbung, die das Gesetz festlegt, gelten somit auch für E-Zigaretten. Zum Beispiel ist Plakatwerbung künftig verboten. Kinowerbung ist nur noch in Filmen ab 18 Jahren erlaubt. E-Zigaretten dürften außerdem nicht mehr kostenlos verteilt werden, zum Beispiel bei Gewinnspielen.

Aber damit sollte es noch nicht getan sein: „Wir haben mit der Union vereinbart, uns den Inhalts- und Zusatzstoffen zuzuwenden. Wir werden [...] die wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes auffordern, die Inhaltsstoffe sowohl im Tabakbereich als auch im wenig erforschten Bereich der Verdampfer genau, konsequent und andauernd unter die Lupe zu nehmen“, erklärte Rainer Spiering (SPD) bereits Ende Mai im Bundestag. Überdies soll den Verpackungen aller elektronischen Zigaretten und ihrer Nachfüllbehälter eine Liste mit Inhaltsstoffen beigefügt werden.

Eingriff in die Freiheit?

Ähnliche Vorschläge hatten sowohl die Grünen als auch die Linken schon 2018 vorgelegt. Während der ersten Lesung erinnerten die beiden Fraktionen daran, dass auch sie damals Werbung für E-Zigaretten verbieten wollten. Ihre Initiativen wurden allerdings abgelehnt.

Gero Clemens Hocker (FDP) appellierte an „das Wesen von Toleranz“, welches seiner Meinung nach darin bestehe, den Menschen, die Freude am Konsum von E-Zigaretten empfänden, „diese Freude auch tatsächlich zuzugestehen.“ Wenn Menschen bereit seien, „statistisch auf Lebenszeit zu verzichten“, um dem Rauchen nachzugehen, „dann ist das, verdammt nochmal, auch ihr gutes Recht“, meinte Hocker.

Die Ansicht, dass Rauchen „für viele Menschen ein Stück Lebensqualität“ darstelle, teilte auch die AfD, die den Gesetzesentwurf wie die FDP ablehnte. „Die Einsicht, dass die Menschen mündig und vernunftbegabt sind“, vertrage „sich nicht mit allerlei Verboten und Geboten für die persönliche Lebensführung des Einzelnen“, befand Wilhelm von Gottberg (AfD).

Jugendschutz durch Werbeverbote?

Die AfD machte außerdem deutlich, dass sie nicht glaube, „dass ein rigoroses Werbeverbot junge Menschen vom Rauchen abhält.“

Ganz anderer Meinung war die Union: „Ein Jugendlicher, der mit Werbung in Berührung kommt, wird doppelt so häufig zur Zigarette greifen wie sein Gegenüber“, sagte Gitta Connemann (CDU/CSU). Werbung wirke, schließlich koste sie 235 Millionen Euro pro Jahr.

In die gleiche Richtung argumentierte auch Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen): Besonders Kinder und Jugendliche müssten vor Werbung, die bewusst auch auf sie zugeschnitten sei, geschützt werden.

Ist der Vorschlag konsequent genug?

Am Ende stimmt die Fraktion Die Linke wie auch Bündnis 90/Die Grünen für die Initiative von CDU/CSU und SPD. Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Niema Movassat (Die Linke). Gleichwohl gebe es noch einiges zu tun: „Was Sie nicht verbieten, ist die Werbung in den etwa 100 000 Verkaufsstellen von Tabakprodukten, also in Supermärkten, Tankstellen und Drogerien“, sagt er in Richtung der Koalitionsfraktionen. Die Menschen würden also auch weiterhin mit Tabakwerbung konfrontiert werden.

Ein Antrag der Linken, der ein umfassenderes Werbeverbot forderte, fand allerdings keine Mehrheit im Plenum.

Beide Debatten zum Thema seht ihr hier:

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autorin Lara Schwalb
Mitmischen-Autorin

Lara Schwalb

ist 20, lebt in Freiburg in Baden-Württemberg und studiert dort Politikwissenschaften und VWL.

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