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Untersuchungsausschuss Die „Maut-Affäre“ soll aufgeklärt werden

Seit dem 12. Dezember gibt es einen neuen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Er soll sich mit den Entscheidungen des Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) rund um die Maut-Pläne befassen.

Volle Autobahn

Jahrelang wurde diskutiert, ob Autofahrer für die Nutzung deutscher Autobahnen bezahlen müssen. Nun kommt die Pkw-Maut zunächst nicht zustande. © shutterstock.com/Stockfotoart

Der Hintergrund: Worum geht es bei der Pkw-Maut?

Ihr kennt das vielleicht von Urlaubsreisen: Wer mit dem Auto beispielsweise durch die Schweiz fährt, braucht eine Vignette. Man kauft einen Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe kommt, und leistet damit seinen Beitrag zur Finanzierung der schweizerischen Autobahnen. In anderen Ländern ist es genauso. In Deutschland dagegen kann man die Autobahnen nach Lust und Laune befahren, ohne dafür zahlen zu müssen. Seit vielen Jahren wurde deshalb in Deutschland immer wieder diskutiert, eine Maut für Autofahrer einzuführen.

Gescheiterter Versuch

Nach der Bundestagswahl 2013 landete das Thema Pkw-Maut im Koalitionsvertrag. Sprich: CDU/CSU und SPD, die gemeinsam die Regierung stellten, einigten sich darauf, eine Maut einführen zu wollen. Sie sollte so ausgestaltet sein, dass deutsche Autofahrer die Maut-Kosten erstattet bekämen. Faktisch sollten also nur Fahrer aus dem Ausland die Kosten tragen.

Das aber sei ungerecht, entschied der Europäische Gerichtshof im Juni 2019 und erklärte das Gesetz für rechtswidrig. Denn: Deutsche und ausländische Fahrer würden ungleich behandelt werden.

Wo liegt das Problem?

Allerdings hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schon 2018 Verträge mit Firmen abgeschlossen, die die zukünftigen Maut-Stellen betreiben sollten. Diese Verträge mussten nach dem Gerichtsurteil natürlich gekündigt werden. Nun könnte es passieren, dass diese Firmen hohen Schadensersatz fordern. Diese Kosten müssten dann letztlich die Steuerzahler bezahlen.

Die Aufgabe des neuen Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss – so wollten es FDP, Linke und Grüne mit einem gemeinsamen Antrag – soll nun klären, ob das Verkehrsministerium die Verträge überhastet abgeschlossen hat, obwohl klar war, dass noch ein Gerichtsurteil aussteht. Und auch, ob bei dem ganzen Ablauf Fehler gemacht wurden.

Was war noch mal ein Untersuchungsausschuss?

Untersuchungsausschüsse werden vom Parlament eingesetzt, wenn der Verdacht besteht, dass Politiker beziehungsweise die Bundesregierung sich falsch verhalten haben. Sie untersuchen den Fall, vernehmen Zeugen sowie Experten und fassen am Ende ihre Ergebnisse in einem Bericht zusammen.

Wenn sich eine Mindestanzahl von einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages zusammentut und einen entsprechenden Antrag stellt, muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. In diesem Fall hat auch die AfD den Antrag der übrigen drei Oppositionsfraktionen unterstützt.

So wurde beschlossen, dass es einen Untersuchungsausschuss zu der „Maut-Affäre“ geben soll – der 2. Untersuchungsausschuss dieser Legislaturperiode. Am 12. Dezember hatte das Gremium seine konstituierende Sitzung, das heißt, es kam zum ersten Mal zusammen und nahm seine Arbeit auf.

(jk)

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