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Bundestagswahl 2021 Kandidaten digital und per Brief wählen

Eric Matt

Die Parteien stellen in diesen Wochen ihre Kandidaten für die Bundestagswahl auf. Doch Wahlveranstaltungen sind in der Pandemie kaum durchführbar. Der Bundestag gab grünes Licht für alternative Wege.

Frau wirft Brief in den Postkasten

Per Brief konnte bisher nur bei der Bundestagswahl gewählt werden, jetzt auch im Vorhinein bei der Aufstellung der Kandidaten.© picture alliance

Werbende Reden auf der Tribüne, unmittelbare Reaktionen der Mitglieder in der Halle und Vieraugengespräche auf den Gängen – all das bringen Parteitage normalerweise mit sich. Doch was ist zu Pandemie-Zeiten noch normal?

Banner zur Bundestagswahl mit Text 'Deine Bundestagswahl 2021' © DBT, Grafik: Ronny Pietsch

Durch die Corona-Krise können Parteitage aktuell nicht in Sälen oder Hallen mit Dutzenden oder Hunderten von Menschen stattfinden, zu groß ist die Gefahr, sich mit dem Virus zu infizieren. Damit die Parteien ihre Bundestagskandidaten dennoch nominieren können, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vergangene Woche eine Verordnung des Bundesinnenministeriums verabschiedet. Diese ermöglicht es, dass Kandidaten auf elektronischem Weg und per Briefwahl von ihren Parteien aufgestellt werden können.

Was steht in der Verordnung?

Die Verordnung stammt aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Der zuständige Minister ist Horst Seehofer (CSU). Zusammengefasst erlaubt die Verordnung etwas, was früher verboten war:

Parteitage dürfen nun digital per Videoschalte stattfinden, bevor die Mitglieder oder Delegierten dann per Brief- oder Urnenwahl über ihre Kandidaten für die Bundestagswahl abstimmen.

Bisher musste dies hingegen immer in Anwesenheit der Parteimitglieder stattfinden – so schreibt das Parteiengesetz die sogenannten Präsenzversammlungen vor. Der Deutsche Bundestag aber stellte bereits Mitte Januar fest, dass „die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist“.

Die neue Lösung ist nun flexibel anwendbar und gleichzeitig Corona-konform. So können die Parteien beispielsweise einen komplett digitalen Parteitag abhalten. Ebenso aber ist es möglich, dass sich einige Parteimitglieder treffen und sich der Rest per Video zuschaltet – ein Mix aus digitalem und analogem Parteitag also.

Wie wird abgestimmt?

Auch die Schlussabstimmung, durch die der jeweilige Kandidat für die Bundestagswahl gewählt wird, lässt verschiedene Lösungen zu. So liegt es in den Händen der Parteien, ob sie ihre Mitglieder lieber per Brief- oder Urnenwahl abstimmen lassen möchten. Ebenso ist eine Mischung aus beidem möglich.

Jedoch ist ein wichtiger Punkt zu beachten: Während der Parteitag an sich online stattfinden kann, ist eine elektronische Schlussabstimmung nicht erlaubt.

Elektronische Verfahren seien „nur im Vorfeld zur eigentlichen, schriftlich mit Stimmzetteln geheim durchzuführenden Abstimmung der Stimmberechtigten zulässig“. Das bedeutet, dass eine Partei ihre Kandidaten zwar per elektronischer Wahl feststellen kann, diese dann aber noch einmal per Brief- oder Urnenwahl bestätigen muss.

Eine Briefwahl bestätigte beispielsweise auch die Wahl des neuen CDU-Vorsitzenden Armin Laschet vor anderthalb Wochen.

Was geschah bisher?

Die Verordnung des Innenministeriums war in den vergangenen Monaten ein vieldiskutiertes Thema. Denn ursprünglich hatte die Bundesregierung gewollt, dass das „Bundesinnenministerium ermächtigt wird, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ festzustellen, dass die Kandidatenaufstellung elektronisch und per Brief stattfindet.

Die Bundesregierung hatte somit allein entscheiden wollen – ohne den Bundestag in der konkreten Situation zu beteiligen und um dessen Zustimmung zu bitten. Die Opposition hatte sich darüber empört gezeigt.

„Die Regierung reißt in dieser Krise Kompetenzen in einer Art und Weise an sich, die unserer parlamentarischen Demokratie nicht gut zu Gesicht stehen, ja ihr sogar schaden können“, hatte beispielsweise Friedrich Straetmanns von der Linksfraktion im vergangenen Jahr gesagt.

Auch die Abgeordneten anderer Fraktionen hatten sich gegen das Regierungsvorhaben gestellt. Daher hatte man sich auf den Kompromiss geeinigt, dass die Verordnung des Innenministeriums erst dann in Kraft tritt, wenn der Bundestag zustimmt. Dies war nun im Januar der Fall.

Doch auch der neue Kompromiss war nicht unumstritten. Zwar stimmten 357 Abgeordnete für die Verordnung. Gleichzeitig aber stimmten auch 84 dagegen und 170 Mitglieder des Bundestages enthielten sich.

Die Debatte der zweiten und dritten Lesung könnt ihr euch im Video anschauen.

Auch die erste Lesung könnt ihr im Video nachverfolgen.

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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