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Bundesrat Herzlichen Glückwunsch zur 1.000. Sitzung!

Über den Bundesrat vertreten die Länder ihre Interessen im Bund. Bei Gesetzen hat die Länderkammer ein entscheidendes Wörtchen mitzureden. Zum Jubiläum am 12. Februar stellt euch Irina den „Bruder“ des Bundestages vor.

Junge, lachende Frau gibt eine Rose

mitmischen.de gratuliert zur 1.000. Sitzung. © shutterstock.com/ViChizh

Ein bisschen erinnern die zwei an ein altes, ungleiches Brüderpaar: Der eine eher rundlich, der andere rank und schlank. Beide schon im hohen Alter, gehen auf die 72 zu. Vom Geburtsort Bonn zogen sie nach Berlin um die Jahrtausendwende. Keine zwanzig Minuten Fußmarsch trennen sie. Man tauscht sich aus, fragt den anderen nach seiner Meinung. Trifft man sich, wird schon mal gezankt. Aber ohne einander können die zwei auch nicht.

Lasst uns feiern!

Zusammen bilden die ungleichen Brüder Deutscher Bundestag und Bundesrat die sogenannte Legislative. Sie sind die gesetzgebende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Dafür treffen sich ihre Mitglieder regelmäßig in ihrem jeweiligen Plenum – 709 Mitglieder im Bundestag, so viele wie noch nie, und 69 im Bundesrat.

Auf die nächste Versammlung dürfte sich der Bundesrat ganz besonders freuen, denn am Freitag, 12. Februar 2021, feiert er seine 1.000. Plenarsitzung. Herzlichen Glückwunsch!

Die Länder vertreten ihre Interessen im Bund über den Bundesrat. Er besteht aus Regierungsmitgliedern der 16 Bundesländer. Und da die Regierungen in den Ländern zeitversetzt wechseln, unterliegt der Bundesrat einem ständigen Wandel – seit seiner ersten Sitzung am 7. September 1949. Man nennt ihn deshalb auch „ewiges Organ“.

Ein starker Typ

In Artikel 50 im Grundgesetz heißt es: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Wenn auch nicht gänzlich gleichberechtigt, so ist er doch im weltweiten Vergleich eine starke Zweite Kammer.

Zuständig sind die Länder zum Beispiel für Bildung, Kultur und das Polizei- und Ordnungsrecht. In diesen Bereichen können die Landesparlamente eigene Gesetze erlassen. Die deutliche Mehrheit der Gesetze wird allerdings auf Bundesebene beschlossen.

Er kann auch „nein“ sagen

Doch auch hier hat die Länderkammer ein Wörtchen mitzureden: Jedes Gesetz, das der Bundestag beschließt, liegt auch auf dem Tisch des Bundesrates. Bei manchen muss er sogar ausdrücklich zustimmen, etwa wenn sie sich auf die Finanzen der Länder auswirken oder das Grundgesetzt ändern.

Sagt der Bundesrat „nein“, ist die Gesetzesinitiative gescheitert.

Bei allen übrigen Gesetzen können die Ländervertreter zwar ebenfalls Einspruch erheben, diesen kann der Bundestag jedoch überstimmen.

Kompromisse finden

Gibt es keine Einigung, können Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den sogenannten Vermittlungsausschuss anrufen. Als eine Art „Hilfsorgan“ besteht der Ausschuss aus je 16 Mitgliedern beider Kammern und soll helfen, bei umstrittenen Gesetzesvorhaben einen Kompromiss zu finden. Das gelang zuletzt beim sogenannten Adoptionshilfe-Gesetz, das am 1. April in Kraft treten wird. (Auf mitmischen.de berichteten wir 2020 in einem Top-Thema über Adoptionen.)

Neben Bundestag und Bundesregierung kann auch der Bundesrat ein Gesetz als Entwurf auf den Weg bringen. Die deutliche Mehrheit der Gesetze geht jedoch auf Entwürfe der Regierung zurück. Auf Platz zwei landet der Bundestag.

Ausschüsse: Herzstück der parlamentarischen Arbeit

Wie im Bundestag findet auch im Bundesrat die vertiefende Sacharbeit in den Ausschüssen statt. Sie sind das Herzstück der parlamentarischen Arbeit. Dort wird jede Vorlage diskutiert, dort werden erste Entscheidungen getroffen. Oft von Beamten, die die Landesregierungen in den insgesamt 16 Ausschüssen vertreten.

In der Regel trifft sich der Bundesrat jeden dritten Freitag. In den öffentlichen Plenarsitzungen, die oft ruhig und ohne Zwischenrufe ablaufen, werden die Vorlagen meist rein förmlich beschlossen. Los geht es für gewöhnlich um 9.30 Uhr im mehr als hundert Jahre alten Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße in Berlin. Die Bundesratsmitglieder sitzen in Länderblöcken nach alphabetischer Reihenfolge. Rechts außen Baden-Württemberg, links außen Thüringen.

Mit wie vielen Mitgliedern ein Bundesland vertreten ist, hängt von der Anzahl an Stimmen ab, die ihm zustehen: je nach Einwohnergröße mindestens drei und maximal sechs.

Bundesratsgebäude

Bekommt man nicht so oft in den Medien zu Gesicht wie das Reichstagsgebäude: das Bundesrats-Gebäude in Berlin. © shutterstock.com/Kiev.VictorB

Straffes Programm

Ihre Stimmen müssen die Länder einheitlich abgeben, meist beschließt die Landesregierung deshalb vorab, wie der sogenannte Stimmführer abstimmt.

Auf die Ländervertreter wartet vor Ort ein straffes Programm mit nicht selten mehr als 50 Tagesordnungspunkten, die sie in drei bis vier Stunden abarbeiten.

Jedes Jahr zum 1. November wechselt die Spitze des Bundesrates. Dabei ist die Wahl eigentlich eine reine Formalie, das Amt wechselt nämlich reihum, angefangen mit dem bevölkerungsstärksten Land.

Blick ins Portemonnaie

Welches Land gerade die Präsidentschaft innehat, entdeckt man bisweilen auch mit einem Blick ins Portemonnaie. Denn seit 2006 erscheint jedes Jahr eine Zwei-Euro-Sondermünze mit einem Wahrzeichen aus dem jeweiligen Land.

Die Porta Nigra im rheinland-pfälzischen Trier, Schloss Neuschwanstein in Bayern, die Frankfurter Paulskirche und der Kölner Dom – all diese Motive finden sich bereits auf Euromünzen. Thüringen macht die Bundesländerserie 2022 komplett, dann wird eine Münze mit der Wartburg in Eisenach in Umlauf gebracht.

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