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Verfassungsgericht Neue oberste Hüter der Verfassung

Jacob Hassel

Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands und unser wichtigstes Gesetz. Dass es eingehalten wird, darauf achtet das Bundesverfassungsgericht. Kürzlich wählte der Bundestag eine neue Vize-Präsidentin.

Vier Menschen stehen mit Abstand nebeinander

Wechsel am Verfassungsgericht: Andreas Voßkuhle, Doris König, Astrid Wallrabenstein und Stephan Harbarth (von links nach rechts) © dpa/picture alliance

Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste deutsche Gericht. Es wacht über das wichtigste Gesetz in Deutschland: das Grundgesetz. Darin stehen die Grundrechte, die für alle Menschen gelten. Sie schützen die Freiheit und die Gleichheit der Menschen. Im Grundgesetz steht auch, wie der Staat aufgebaut ist und welche Stelle für was genau zuständig ist.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem darüber, ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist, also mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Fokus der Öffentlichkeit steht es besonders dann, wenn die Richter in ihren roten Roben erscheinen, um eines ihrer Urteile in Karlsruhe zu verkünden.

Übrigens: Jeder kann beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einreichen, wenn er oder sie denkt, dass eine staatliche Stelle die Grundrechte eines Menschen verletzt hat. Mehr zum Bundesverfassungsgericht könnt ihr in unserem Lexikon lesen.

Dieses Jahr mussten drei Posten am Gericht neu besetzt werden: Ein Richter, ein Präsident und dessen Vizepräsident.

Eine neue Richterin

Da die Amtszeit der Richter auf maximal zwölf Jahre beschränkt ist, musste Andreas Voßkuhle dieses Jahr aus seinem Amt ausscheiden. Seit 2008 gehörte er dem Gericht an und war seit 2010 dessen Präsident. Bei der Wahl neuer Richter, die mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen muss, wechseln sich Bundesrat und Bundestag ab. Dieses Mal besetzte der Bundesrat die frei gewordene Richterstelle und wählte bereits Mitte Mai die Staatsrechtlerin Astrid Wallrabenstein zur neuen Richterin.

Der neue Präsident

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, also zwei Gruppen von Richtern. Jeder Senat hat jeweils einen Vorsitzenden. Der erste Senat wird von Stephan Harbarth geleitet, der auch Vizepräsident des Gerichts war. Andreas Voßkuhle leitete neben seinem Amt als Präsident des Bundesverfassungsgericht den zweiten Senat. Scheidet ein Präsident aus dem Amt aus, ist es üblich, dass der bisherige Vizepräsident sein Nachfolger wird. In dem Fall war das Stephan Harbarth, der ebenfalls Mitte Mai vom Bundesrat einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt wurde.

Die neue Vizepräsidentin

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen neuen Präsidenten bekommen hatte, brauchte es nun einen neuen Vizepräsidenten. Diesen Amtsträger bestimmte der Bundestag. Dafür hat das Parlament ein eigenes Gremium, den Richterwahlausschuss. Der Ausschuss schlug dem Bundestag Doris König vor, die bereits seit 2014 Richterin am Verfassungsgericht ist. Am 18.06.2020 wurde sie vom Parlament gewählt.

"Exzellent vertreten"

Am 22.06.2020 ernannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Harbarth und König zu Präsident und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Vorher verabschiedete er Andreas Voßkuhle und meinte, dass er „das Bundesverfassungsgericht exzellent nach außen vertreten“ habe. Als Anerkennung für seine geleistete Arbeit überreichte er Voßkuhle das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, die höchste Auszeichnung im Land. Zugleich merkte er an, es gebe nun zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts gleich viele Richterinnen und Richter.

Die Wahl der Vizepräsidentin durch den Bundestag könnt ihr euch hier anschauen:

Zur Person

Mitmischen-Autor

Jacob Hassel

...ist Abiturient und lebt im Westerwald. Jacob liest gerne, macht Sport und interessiert sich für das Zusammenspiel von Politik und Gesellschaft. Wenn es die Zeit zulässt, ereilt ihn der Ruf der Wildnis und er verbringt den ganzen Tag in der Natur.

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