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Telekommunikation Nie wieder Funkloch?

Wir alle wünschen uns flächendeckendes und schnelles mobiles Netz. Der Bundestag beschäftigt sich regelmäßig mit dem Thema. Jetzt hat er das Telekommunikationsgesetz geändert, das den Wettbewerb der Anbieter regelt.

Junge Frau mit Smartphone in der Straßenbahn, im Hintergrund weitere Menschen mit Handy

Mobil immer und überall? Ganz so weit sind wir noch nicht. © shutterstock.com/Rawpixel.com

Die bundesweite Verbesserung der Mobilfunkversorgung ist ein großes Projekt. Es gab dazu in den letzten Monaten diverse Diskussionen und Beschlüsse im Bundestag. Unter anderem wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) mehrfach angepasst, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Die fünfte Änderung des TKG wurde am 27. Juni beschlossen.

Was ändert sich?

Für schnelles Internet etwa auf dem Smartphone braucht es Sendemasten. Und die wiederum sollten bestenfalls an ein Glasfasernetz angeschlossen sein. Um einen schnellen Ausbau auch in ländlichen Gegenden zu ermöglichen, gibt es die Regel, dass Glasfaserkabel dort mitverlegt werden dürfen, wo ohnhin Straßen für Bauarbeiten geöffnet werden.

Allerdings hatte diese Regel eine Schwachstelle: Mobilfunk-Anbieter haben sich einfach an öffentlich geförderte Glasfasernetz-Ausbauarbeiten drangehängt und darauf beharrt, dass sie kostenlos ihre Kabel mitverlegen dürfen. Dieser Entwicklung soll die Gesetzesänderung nun entgegenwirken. In Zukunft soll strenger geprüft werden, ob private Anbieter sich bei öffentlichen Bauprojekten beteiligen dürfen oder nicht.

Was wurde noch besprochen?

In der Diskussion im Bundestag ging es noch um zwei weitere wichtige Themen, die allerdings nicht Bestandteil der Gesetzesänderung waren.

Zum einen wurde die Idee angesprochen, höhere Strafen für Mobilfunk-Anbieter zu verhängen, die sich weigern, ihre Netze auch in ländlichen Gebieten auszubauen – also da, wo die Netz-Versorgung schlecht ist.

Zum anderen ging es um die Auskunftspflicht der Anbieter. Der Gedanke dahinter: Wenn die Bundesnetzagentur von den Anbietern bessere Informationen über die Netzabdeckung bekäme, hätte sie einen besseren Überblick darüber, wo noch Funklöcher sind. Diese Daten könnten sogar öffentlich gemacht werden, so dass sich jeder darüber informieren könnte.

Diese Themen werden den Bundestag sicherlich in der nächsten Zeit noch weiter beschäftigen.

Abgelehnte Anträge

Zwei Fraktionen hatten eigene Anträge eingebracht, die allerdings beide abgelehnt wurden.

Die FDP hatte sich für einen schnelleren Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur vor allem in ländlichen Regionen eingesetzt. Außerdem hatte die FDP Gigabit-Gutscheine für Unternehmen gefordert: Damit könnten sie sich um eine Teilfinanzierung der Einrichtung eines Glasfaseranschlusses bewerben.

Die Grünen hatten in einem Entschließungsantrag gefordert, dass die Bundesnetzagentur Mobilfunkanbieter zu lokalem Roaming verpflichten kann. Wenn ihr in einer bestimmten Region kein Netz hättet, könntet ihr so ohne zusätzliche Kosten das Netz eines anderen Anbieters nutzen.

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