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Hilfe für Unternehmen Wie funktioniert Kurzarbeit?

Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, um es den Unternehmen leichter zu machen, in der Krise auf Kurzarbeit umzustellen. Was bedeutet das genau?

Eine Kellnerin bedient ihre Gäste im Restaurant.

Szenen, die aktuell nicht stattfinden – die Gastronomie gehört zu den Branchen, die in der Krise besonders auf Kurzarbeit angewiesen sind. © shutterstock.com/Drazen Zigic

Imbisse, Kinos, Geschäfte: alles dicht. Wer dort angestellt ist, hat nichts zu tun. Und die Eigentümer müssen Miete, Löhne etc. weiter zahlen, es sei denn, sie geben ihr Geschäft endgültig auf und entlassen alle Mitarbeiter.

Dort wo etwas produziert wird, läuft es bei vielen Unternehmen derzeit auch nicht besser: Wenn keine Messen stattfinden, haben Messebauer nichts zu tun. Und wenn Teile fehlen, stehen in der Autoproduktion die Bänder still.

„Wir müssen dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kürzlich im Bundestag angesichts der Corona-Krise. Dass Kurzarbeitergeld eine gute Lösung sei, habe man in der Finanzkrise 2008/2009 gelernt. Auch damals hätten viele Unternehmen auf Kurzarbeit gesetzt und seien damit gut gefahren.

Am 13. März beschlossen die Abgeordneten deshalb einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Das Ziel: die Kurzarbeitergeld-Regeln auf die aktuelle Situation anpassen.

Wie funktioniert das mit der Kurzarbeit?

Wenn ein Unternehmen aufgrund außergewöhnlicher Umstände – und die aktuelle Corona-Krise ist natürlich so ein außergewöhnlicher Umstand – weniger Arbeit hat als sonst, kann es sich für Kurzarbeit entscheiden. Wichtig: Das Unternehmen, nicht der einzelne Mitarbeiter, entscheidet das.

Mitarbeiter, die fest angestellt sind, können dann weniger als sonst oder auch gar nicht arbeiten. Trotzdem bekommen sie einen Teil ihres Lohns weiter ausgezahlt und der Arbeitgeber übernimmt weiterhin alle Sozialleistungen wie etwa die Krankenversicherung.

Das hat für den Mitarbeiter den Vorteil, dass er seinen Arbeitsplatz behält, obwohl es dem Unternehmen eigentlich gerade schlechtgeht. Für das Unternehmen hat es den Vorteil, dass es seine Mitarbeiter behalten kann und bei ihrer Bezahlung vom Staat unterstützt wird.

Wie viel Geld bekommt man in Kurzarbeit?

Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des Gehalts bezahlt, und zwar des Nettogehalts. Das ist die Summe, die tatsächlich auf dem eigenen Konto landet, dort sind schon Steuern und Abgaben etwa für die Krankenversicherung abgezogen. Hat der Arbeitnehmer ein oder mehrere Kinder, die mit ihm Haushalt leben, sind es 67 Prozent.

Bis zu zwölf Monate lang kann Kurzarbeitergeld fließen. Unter besonderen Umständen kann diese Zeit auch bis 24 Monate verlängert werden, dafür muss allerdings das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zustimmen.

Wenn ihr es noch genauer wissen wollt, könnt ihr euch auf den Seiten der Arbeitsagentur zum Thema Kurzarbeitergeld schlau machen.

Was ändert sich jetzt durch das neue Gesetz?

Es soll für Unternehmen in der Krise einfacher sein, schnell und unkompliziert Kurzarbeit einzuführen. Deshalb gilt mit dem neuen Gesetz: nur zehn Prozent der Beschäftigten müssen in einer Firma vom Arbeitsausfall betroffen sein. Bisher war es ein Drittel.

In Zukunft gilt auch nicht mehr, dass der Arbeitgeber in einer schlechten Situation seine Mitarbeiter erst einmal dazu verpflichten muss, Urlaub zu nehmen oder Überstunden auszugleichen, um Kurzarbeit zu vermeiden.

Und: Die Bundesregierung kann in Zukunft ermöglichen, dass Kurzarbeitergeld auch an Leiharbeitskräfte bezahlt wird statt nur an festangestellte Mitarbeiter.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag einstimmig angenommen, alle Fraktionen stimmten dafür.

Hier seht ihr die Debatte:

Welche Branchen sind betroffen?

Die deutsche Industrie ist besonders betroffen. Dort werde die Kurzarbeit bald drastisch steigen, sagt das Münchner ifo Institut voraus, eine Forschungseinrichtung, die auch regelmäßig Unternehmer befragt. Rund ein Viertel aller Firmen erwarte in den kommenden drei Monaten Kurzarbeit, sagen die Experten. Überdurchschnittlich betroffen sind die Schlüsselbranchen Automobile (41 Prozent), Maschinenbau (33 Prozent) und Elektro (32 Prozent).

Kleinere Branchen, die auch stark von Kurzarbeit betroffen sein werden, sind laut ifo Institut die Metallerzeugung und -bearbeitung mit 49 Prozent, der sonstige Fahrzeugbau mit 43 Prozent, die Textilhersteller mit 41 Prozent, die Hersteller von Lederwaren und Schuhen mit 35 Prozent und die Hersteller von Metallerzeugnissen mit 27 Prozent.

Einige Branchen erwarteten in den kommenden drei Monaten kaum Kurzarbeit: In der Chemie-Industrie waren es nur 14 Prozent und in der Ernährungsindustrie sechs Prozent.

(DBT/jk)

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