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Sterbehilfe Beim Selbstmord helfen?

In einer emotionalen und langwierigen Diskussion entschieden die Abgeordneten im November 2015 über Sterbehilfe. Nach einer der ethisch heikelsten Entscheidungen der 18. Wahlperiode stand fest: geschäftsmäßige Sterbehilfe bleibt strafbar.

© DBT

Es war eines der ethisch heikelsten und umstrittensten Themen, für das der Bundestag in der 18. Wahlperiode (2013 bis 2017) eine neue Regelung zu finden hatte: die Sterbehilfe. Die Gesellschaft diskutierte kontrovers: Soll der Staat Beihilfe zum Selbstmord verbieten – oder aktive Sterbehilfe sogar erlauben?

Ähnlich gespalten zeigte sich auch das Parlament, als es am 13. November 2014 zu einer ersten, rund vierstündigen Debatte zum Thema Sterbehilfe zusammentrat. Eine solche "Orientierungsdebatte" ohne Fraktionsdisziplin und ohne Gesetzesvorlagen – so etwas hatte es im Bundestag vorher noch nie gegeben. Der damalige Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) sprach zum Auftakt der Beratung vom vermutlich "anspruchsvollsten Gesetzgebungsprojekt" der Legislaturperiode.

Lücke im Gesetz

Nicht ohne Grund: 2012 war ein erster Versuch, zu einer umfassenden Regelung zu kommen, gescheitert. So klaffte weiterhin eine Lücke im Gesetz. Zwar war in Deutschland die aktive Sterbehilfe verboten – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patientenwunsch auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichtet wird.

Eine Beihilfe zur Selbsttötung – und damit auch eine gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe – war hingegen nicht strafbar. Diese Regelung hatte dazu geführt, dass Organisationen und Vereine wie etwa "Sterbehilfe Deutschland" oder "Dignitas Deutschland" den assistierten Suizid anbieten konnten, einige sogar gegen Bezahlung.

"Zwang zum Qualtod"?

Ein Umstand, der den meisten Parlamentariern ein Dorn im Auge war: Weitgehend einig zeigte sich der Bundestag so in der sehr emotionalen und von persönlichen Erlebnissen geprägten Debatte im November 2014 in der Ablehnung der kommerziell organisierten Sterbehilfe. Aber auch deutliche Differenzen traten in der sachlich geführten Diskussion deutlich zutage. Befürworter und Gegner der ärztlichen Beihilfe zum Suizid gab es quer über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg. Während sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beispielsweise gegen eine Verklärung der Selbsttötung wandte, sprach sich der inzwischen verstorbene Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU) für Möglichkeiten der Sterbehilfe aus. Auch die Palliativmedizin stoße manchmal an ihre Grenzen. Es dürfe keinen "Zwang zum Qualtod" geben. Ärzte müssten dem Wunsch des Patienten folgen dürfen, friedlich zu entschlafen.

Vier Anträge

Die Frage nach dem assistierten Suizid – wer also Sterbewilligen unter welchen Umständen helfen darf – stand dann auch ein gutes halbes Jahr später, am 2. Juli 2015, im Zentrum der zweiten Debatte zur Sterbehilfe im Bundestag. Vier Gesetzentwürfe, die von fraktionsübergreifenden Gruppen vorgelegt worden waren, lagen der Diskussion im Plenum zugrunde. Die Bandbreite reichte von einem Komplettverbot der Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung für Ärzte, Selbsthilfevereine und auch Angehörige bis hin zu einer Liberalisierung der Hilfe zum Suizid.

Verbieten

Für ein Verbot setzte sich der Gesetzentwurf von Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger (beide CDU/CSU) sowie 33 weiteren Unterzeichnern ein. Dem gegenüber stand ein Entwurf von Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD) sowie 105 weiteren Abgeordneten, der forderte, durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch die Suizidbeihilfe für Ärzte zu ermöglichen und zu regeln. Voraussetzung dafür sollte jedoch eine irreversible, tödliche Krankheit sein, deren voraussehbare Leiden ein Patient durch einen Suizid abwenden möchte.

Straffreiheit

Ein Vorschlag von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) sowie 51 weiteren Unterzeichnern zielte wiederum darauf, die seit 1871 geltende Straffreiheit von Beihilfe zum Suizid festzuschreiben.

Keine Geschäfte

Der nach der Anzahl der Unterzeichner am stärksten unterstützte Vorschlag stammte von Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD) sowie 208 weiteren Abgeordneten. Dieser sprach sich dafür aus, die geschäftsmäßige Suizidassistenz durch Ärzte, Einzelpersonen oder Organisationen unter Strafe zu stellen – ganz gleich ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht – also ob damit auch Geld gemacht wird oder nicht. Nur in Einzelfällen beziehungsweise durch Angehörige oder dem Sterbewilligen nahestehende Personen sollte die Hilfe zur Selbsttötung wie zuvor erlaubt bleiben.

Ernsthaft und respektvoll

Die Entscheidung über den künftigen Umgang mit der Sterbebegleitung fällte der Bundestag schließlich knapp ein Jahr nach der ersten Orientierungsdebatte, am 6. November 2015. In der fast dreistündigen intensiven Diskussion, die Beobachter als sehr ernsthaft und respektvoll würdigten, prallten die Argumente der Sterbehilfe-Gegner und -Befürworter noch einmal aufeinander.

Die Unterstützer des Künast-Entwurfs und des Hintze-Entwurfs distanzierten sich dabei deutlich von den Initiativen der Abgeordnetengruppen um Sensburg und Brand. Erstere verhindere selbstbestimmtes Handeln, letztere kriminalisiere die Suizidhilfe von Ärzten, so der Vorwurf. Während die Befürworter des Sensburg-Entwurfes unterstrichen, sie seien für ein Verbot der Hilfe zur Selbsttötung, weil diese keine Alternative zur Pflege und Sterbebegleitung sein dürfe, wehrten sich die Anhänger des Brand-Entwurfs gegen die Anschuldigung der Kriminalisierung.

Noch ein Antrag

Für die Beibehaltung des Status quo sprach sich Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) aus. Sie hatte mit einem kurzfristig eingebrachten Antrag, der von Brigitte Zypries (SPD), Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) sowie von 33 anderen Abgeordneten unterstützt wurde, gefordert, keine Neuregelung zu verabschieden. Keul argumentierte, es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die bisherige Rechtslage in Deutschland zu einem Anstieg assistierter Suizide geführt hätte.

Am Ende jedoch wurde über diesen Antrag gar nicht mehr abgestimmt – überraschenderweise hatte sich die absolute Mehrheit der Abgeordneten bereits im ersten Wahlgang für den Gesetzentwurf von Brand und Griese entschieden. In der Abstimmung votierten 360 Abgeordnete für den Entwurf, 233 dagegen, neun enthielten sich. Zuvor war mit bis zu drei Wahlgängen und der Möglichkeit gerechnet worden, dass sich keiner der Entwürfe würde durchsetzen können.

Klagen vor dem höchsten Gericht

Fast zwei Jahre sind vergangen, seit der Bundestag die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten hat. Doch noch immer ist die Debatte nicht beendet. Das neue Sterbehilfegesetz, das am 10. Dezember 2015 in Kraft trat, ist umstritten. Mehr als ein Dutzend Klagen dagegen sind seitdem beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, eingegangen. Dieses Gericht sorgt dafür, dass das Grundgesetz eingehalten wird, also das wichtigste Gesetzbuch unseres Landes.

Im Grundgesetz stehen unter anderem die grundlegenden Rechte, die für jeden Menschen in Deutschland gelten. So steht etwa in Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat die Menschen nicht menschenunwürdig behandelt.

Gegen das Gesetz zur Sterbehilfe klagen nicht nur der Verein "Sterbehilfe Deutschland", sondern auch Ärzte, die um die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender fürchten und das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen wollen. Das Urteil der Karlsruher Richter steht bislang noch aus.

(DBT)

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