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Abstimmung

Abgeordnete auf ihren Plätzen im Plenarsaal, die teils die Hand heben

Bei vielen Abstimmungen im Bundestag heben die Abgeordneten einfach die Hände. ©DBT/Simone M. Neumann

Damit der Bundestag beispielsweise ein neues Gesetz beschließen kann, muss die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmen. Aber wie stimmen die Abgeordneten eigentlich ab?

Wie stimmen Abgeordnete ab?

Normalerweise heben Abgeordnete bei einer Abstimmung einfach nur die Hand. Wenn die Mehrheiten unklar sind, kann es auch sein, dass die Parlamentarier aufgefordert werden, sich von den Sitzen zu erheben. Häufig ist dann klar erkennbar, welches Ergebnis mehrheitlich gewünscht ist.

Die Mehrheit wird nämlich in diesen Fällen nicht gezählt, sondern geschätzt. Diese Aufgabe hat der Sitzungsvorstand, der aus dem Sitzungspräsidenten und zwei Schriftführern besteht. Von den zwei Schriftführern ist einer immer Mitglied der regierenden Koalition und einer der Opposition.

Ist sich der Sitzungsvorstand nicht einig, ob es eine Mehrheit für oder gegen ein Gesetz gab, dann wird einzeln gezählt. Dafür verlassen alle Abgeordneten den Saal und kommen durch drei Türen wieder herein. Eine Tür ist mit „Ja“, eine mit „Nein“ und eine mit „Enthaltung“ beschriftet. Diese Abstimmung nennt man Hammelsprung.

Was bedeuten die Stimmkarten?

Manchmal sind Entscheidungen so wichtig, dass jeder Abgeordnete persönlich antreten muss, um seine Stimme unter seinem Namen abzugeben. Er bekommt dann mit Namen und Fraktion versehene Stimmkarten. Wirft er die rote Karte in die Urne, stimmt er dagegen, mit der blauen dafür und die weiße Karte bedeutet Enthaltung. Diese namentliche Abstimmung findet auch statt, sobald eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten darum bittet. Am Ende kann dann jeder nachlesen, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat.

Noch nicht genug gelernt? Weitere Infos findet ihr hier:

Abstimmung

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