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Änderungsantrag

Wenn ein Gesetzentwurf nach seiner Ersten Lesung in den zuständigen Ausschüssen landet, wird er dort meist noch einmal verändert. Schließlich beraten hier die Fachleute intensiv das Thema, oft hören sie sich auch die Meinung von externen Experten an.

Bis zur Zweiten Beratung können einzelne Abgeordnete Änderungen verlangen. Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen in Dritter Beratung müssen von einer Fraktion oder von fünf Prozent aller Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein.

Ob die gewünschte Änderung dann tatsächlich in das neue Gesetz einfließt, entscheidet die Mehrheit im Plenum per Abstimmung.