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Anfrage

Oft hat die Bundesregierung den Mitgliedern des Bundestages gegenüber einen Vorsprung bei gewissen Informationen. Damit nichts Wichtiges verborgen bleibt, gibt es ein besonderes Instrument der Kontrolle für das Parlament: die Anfragen, und zwar Kleine und Große. Wenn Fragen offen sind, dürfen Fraktionen – oder genug Abgeordnete, die theoretisch eine Fraktion bilden könnten, weil sie fünf Prozent aller Abgeordneten ausmachen – eine Anfrage stellen. Die Bundesregierung ist dann verpflichtet, Antworten zu liefern.

Große Anfragen werden schriftlich beantwortet und können anschließend im Bundestag debattiert werden. Diese Debatte ist ein Muss, sofern sie von einer Fraktion oder entsprechend vielen Abgeordneten gefordert wird. Auch wenn die Bundesregierung die Große Anfrage nicht innerhalb einer bestimmten Zeit beantworten will, kann der Bundestag sie öffentlich im Bundestag beraten und das Thema sowie den Umgang der Bundesregierung mit dem Thema öffentlich debattieren.

Kleine Anfragen werden ebenfalls schriftlich beantwortet, im Bundestag können diese aber nicht weiter diskutiert werden.

Neben diesen Anfragen gibt es übrigens für jeden einzelnen Abgeordneten noch Fragerechte, zum Beispiel offizielle mündliche Fragen in der Fragestunde und schriftliche Fragen.

Wenn du mehr über die Kontrollrechte und Kontrollinstrumente des Bundestages erfahren möchtest, dann gibt es im Hintergrundbereich Kontrollrechte des Bundestages mehr Informationen.