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Ausgleichsmandate

Ausgleichsmandate gibt es erst seit einer Änderung des Wahlrechts 2013. Um sie zu verstehen, müsst ihr euch erst einmal über die Überhangmandate und die Bundestagswahl selbst schlau machen. Aber hier schon mal der Hinweis: Im März 2023 hat der Bundestag eine weitere Reform des Wahlrechts beschlossen, die dann für die kommende Bundestagswahl gelten wird.

Bei der Wahl zum aktuellen Bundestag galt jedenfalls noch das Folgende: Die Menschen in Deutschland konnten zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wählten sie einen Politiker aus ihrem Wahlkreis. Diese Politiker nennt man auch Direktkandidaten oder Wahlkreisbewerber. Mit der zweiten Stimme wählten die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Diese Stimme wird auch Zweitstimme genannt.

Die Ergebnisse bei den Zweitstimmen sind das, was wir am Wahlabend hören: Partei x hat soundsoviel Prozent der Stimmen bekommen, Partei z hat soundsoviel Prozent der Stimmen bekommen. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie die Sitze im Parlament prozentual verteilt werden.

Doch wer genau erhält jetzt einen Sitz? Der Direktkandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, gewinnt ein Direktmandat und bekommt auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag. Alle anderen Plätze werden mit Politikern über sogenannte Landeslisten der Parteien besetzt.

Wenn viele Menschen ihre beiden Stimmen nicht derselben Partei geben, können Überhangmandate entstehen. Nämlich dann, wenn eine Partei bei der Wahl zum Bundestag mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Das hat zur Folge, dass der Bundestag sich erweitert. Die jeweilige Partei kann also mehr Mitglieder ins Parlament schicken, als ihr der Anteil an den Zweitstimmen verspricht.

Allerdings würden nun durch die Überhangmandate die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse, die über die Zweitstimmen zustandekommen, verfälscht werden. Die Überhangmandate einer Partei werden deshalb mittels Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ein Stück weit ausgeglichen.

Der 20. Bundestag, das aktuelle Parlament, hat statt den per Gesetz eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten derzeit 735 Abgeordnete. Ihr ahnt, woran das liegt: Es gibt 137 Überhang- und Ausgleichsmandate.

Die Sitzverteilung im aktuellen 20. Deutschen Bundestag. © DBT

„Wie funktioniert die Bundestagswahl?“

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