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Bundespräsident

Bundespräsident Steinmeier vor einem Blumenstrauß, von anderen Menschen umringt

Am 12. Februar 2017 wurde Frank-Walter Steinmeier von der 16. Bundesversammlung zum 12. Bundespräsidenten gewählt. Am 13. Februar 2022 wurde er von der 17. Bundesversammlung für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. © DBT/Melde

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands und steht in der Hierarchie noch über dem Bundeskanzler. Im Prinzip kann jeder deutsche Staatsbürger, der älter als 40 ist, Bundespräsident werden. Fünf Jahre dauert eine reguläre Amtszeit und er darf maximal einmal wiedergewählt werden. Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung.

Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört es hauptsächlich, den Staat nach innen und außen hin zu repräsentieren. Außerdem muss der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vorschlagen und auf dessen Vorschlag die Bundesminister ernennen. Normalerweise wird er nicht irgendeinen Kanzlerkandidaten aus dem Hut zaubern, sondern den Kandidaten, von dem er glaubt, dass dieser die absolute Mehrheit des Bundestages hinter sich weiß.

Der Bundespräsident prüft und unterzeichnet Gesetze, ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten kann kein Gesetz in Kraft treten. Theoretisch kann der seine Zustimmung aber verweigern – etwa wenn er glaubt, dass ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt.

Außerdem werden alle nach Deutschland entsandten Botschafter vom Bundespräsidenten akkreditiert. Der neue Botschafter überbringt dazu das Beglaubigungsschreiben seines Staatsoberhauptes und das Abberufungsschreiben seines Vorgängers.

Es gibt noch eine Reihe von weiteren Aufgaben des Bundespräsidenten, alle könnt ihr auf den Internetseiten des Bundespräsidenten nachlesen.

So funktioniert die Wahl des Bundespräsidenten:

Und wie die Wahl Frank-Walter Steinmeiers 2022 ablief, seht ihr hier in unserer Video-Reportage: