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Diäten

Illustration: in der Mitte eine Männerfigur, drumherum ein Auto, ein Koffer, eine Uhr, ein Telefon und andere Gegenstände

Wer als Abgeordneter arbeitet, kann in dieser Zeit nicht oder weniger als sonst in seinem eigentlichen Beruf Geld verdienen. © Juliane Dorn

Bei Diäten denkt man sofort ans Abnehmen, doch damit haben die Diäten der Bundestagsabgeordneten nichts zu tun. Der Name entspringt irgendwo beim Lateinischen „dies“ (Tag) und dem französischen Wort „diète“ (tagende Versammlung) und meinte ursprünglich einen "Tagessatz". Es handelt sich sozusagen um das Ersatz-Einkommen für die Arbeit im Bundestag:

Dadurch, dass ein Abgeordneter des Bundestages im Laufe seiner Amtszeit oft keine anderen beruflichen Tätigkeiten ausüben kann, verdient er während dieser Zeit auch kein oder jedenfalls weniger Geld durch seinen normalen Beruf. Damit er trotzdem nicht leer ausgeht, erhält er eine finanzielle Entschädigung als Ausgleich für die Verdienstausfälle. Das sind die sogenannten Diäten.

Und wieviel gibt es jetzt?

Das Grundgesetz gibt den Abgeordneten in Artikel 48 Absatz 3 einen „Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Die genaue Höhe der Diäten ist in §11 des Abgeordnetengesetzes geregelt und beträgt seit dem 1. Juli 2022 monatlich 10.323 Euro. Das ist etwa so viel wie das Maximalgehalt eines Fluglotsen und nicht ganz so viel wie das Einkommen eines Vorsitzenden Richters beim Bundesgerichtshof. Unternehmensberater oder Börsenanalysten zum Beispiel verdienen mitunter deutlich mehr.