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Direkte Demokratie

© dpa/Maurizio Gambarini

Unser Einfluss auf die Politik im Bund ist indirekt. Wir wählen bei der Bundestagswahl Volksvertreter, die dann im Bundestag in unserem Sinne Entscheidungen treffen. Eben als unsere Vertreter. Man könnte auch sagen: Die Bundestagsabgeordneten repräsentieren uns. Daher wird unser System repräsentative Demokratie genannt.

Der Unterschied zur direkten Demokratie (auch plebiszitäre Demokratie genannt) ist, dass die Bürger bei letztgenannter einzelne politische Fragen konkret selbst entscheiden. Mit Elementen der direkten Demokratie trifft das Volk unmittelbar politische Entscheidungen, zum Beispiel durch Volksbegehren, Volksentscheide oder Bürgerentscheide.

Volksentscheide in Bundesländern und Gemeinden

In verschiedenen deutschen Bundesländern und Gemeinden sind direktdemokratische Elemente wie Volksbefragungen, Bürgerentscheide und auch Volksbegehren vorgesehen. Auf Bundesebene haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes Deutschland aber als repräsentative Demokratie ausgestaltet. Hier treffen die Bürgerinnen und Bürger die konkreten Entscheidungen also nicht direkt selbst, sondern wählen Menschen, die für einen bestimmten Zeitraum ihre Interessen vertreten – nämlich den Deutschen Bundestag.