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Drucksache

Alle Dokumente, wie Gesetzentwürfe, Beschlussempfehlungen, Anfragen oder Anträge, werden im Bundestag als Drucksache bezeichnet. Jede Drucksache bekommt eine eigene fortlaufende Nummer, die sich aus der aktuellen Wahlperiode und der fortlaufenden Zahl ergibt: zum Beispiel 20/11800.

Fast alle Drucksachen werden, wie es die Bezeichnung sagt, tatsächlich gedruckt. Das Parlamentssekretariat verteilt diese dann an die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundesrates sowie an alle Bundesministerien. In einer vierjährigen Wahlperiode entstehen im Schnitt mehr als 10.000 Drucksachen.

Sämtliche Drucksachen sowie auch Plenarprotokolle aller Wahlperioden ab 1949 findet man online auf der Seite des Bundestages.