Europäische Union (EU)
Viele Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden, sind durch die Europäische Union (EU) beeinflusst. Die EU ist eine wirtschaftliche und politische Vereinigung von derzeit 27 Staaten, die zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen.
Die EU hat ihren Ursprung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Zunächst wollten die Länder wirtschaftlich zusammenarbeiten. Dahinter stand die Idee, dass Staaten, die Handel miteinander treiben und sich wirtschaftlich verflechten, eher keine Kriege gegeneinander führen.
Die EU ist in den vergangenen Jahrzehnten weiter zusammengewachsen. Die Zusammenarbeit wurde auf viele Themen wie zum Beispiel die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet.
Die Mitgliedstaaten haben Organe (Institutionen) geschaffen, die die EU lenken und ihre Regeln erlassen. Letztere nennt man Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Organe sind das Europäische Parlament (als Vertretung der Bürger Europas), der Rat der Europäischen Union (gebildet aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten) sowie die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU).
Der Deutsche Bundestag kann die Europäische Union mitgestalten. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten. Diese stehen in Artikel 23 des Grundgesetzes. So kann das Parlament zu EU-Rechtsetzungsakten Stellung nehmen. Was die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten will, muss die Bundesregierung in ihren Verhandlungen in Brüssel berücksichtigen. Außerdem kann der Bundestag nach Artikel 23 Abs. 2 GG auch allgemeine Stellungnahmen zu EU-Angelegenheiten beschließen.
Hier kannst du die Broschüre "Der Deutsche Bundestag und die Europäische Union" bestellen. Und hier den "Wegweiser in EU-Angelegenheiten".
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente in der EU gestärkt. Sie können Einfluss auf Gesetze der EU nehmen, wenn sie denken, die EU mische sich zu stark in ihre Angelegenheiten ein. Die Instrumente dafür heißen Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage. Eine Subsidiaritätsrüge kann der Bundestag also dann aussprechen, wenn er meint, die EU sei für ein Gesetz nicht zuständig.
Im "Politischen Dialog" können sich die nationalen Parlamente mit Stellungnahmen direkt an die Kommission wenden. Sie versuchen so, Einfluss auf die Inhalte von Kommissions-Initiativen oder Gesetzgebungsvorhaben zu nehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Energiepolitik der EU.
Die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags bei EU-Angelegenheiten sind ausgeprägter als diejenigen von vielen anderen nationalen Parlamenten.
Was ist der Vertrag von Lissabon?
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Wer entscheidet für Europa?
So funktioniert die Europäische Union
Wichtige Stellen der EU:

Die sieben Organe der EU:

Wer macht was?

Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?

(Stand: Mai 2020)
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