Lexikon

Fraktionslos

Wer als Mitglied des Bundestages keiner Fraktion angehört, wird fraktionslos genannt. Als Abgeordneter muss man keiner Fraktion angehören, allerdings kann man dann auch nicht die besonderen Rechte von Fraktionen in Anspruch nehmen.

Was ist anders?

In den Ausschüssen dürfen fraktionslose Abgeordnete nicht abstimmen, können aber in jeweils einem Ausschuss in beratender Funktion mit Rede- und Antragsrecht dabei sein. Wollen sie eigene Ansichten zu einem Gesetzentwurf einbringen, so können fraktionslose Abgeordnete (wie alle anderen auch) in der zweiten Lesung eines Gesetzes Änderungsanträge stellen. Und bei den Abstimmungen im Plenum zählt ihre Stimme natürlich genauso wie die Stimme der übrigen Abgeordneten.

Das Rederecht von fraktionslosen Abgeordneten im Plenum ist dagegen zeitlich begrenzt, sie können aber Geschäftsordnungsanträge stellen und Fragen an die Bundesregierung richten.

Fraktionslose Abgeordnete

Wo sie sitzen, was sie dürfen – und was nicht

Wo sitzen die Fraktionslosen?

Was dürfen die Fraktionslosen? Und was nicht?

Das dürfen Fraktionen

Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, bundestag.de
(Stand: Februar 2022)
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(Grafik: Maik Wankmüller/mk)

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