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Fraktionslos

Wer als Mitglied des Bundestages keiner Fraktion angehört, wird fraktionslos genannt. Als Abgeordneter muss man keiner Fraktion angehören, allerdings kann man dann auch nicht die besonderen Rechte von Fraktionen in Anspruch nehmen.

Was ist anders?

In den Ausschüssen dürfen fraktionslose Abgeordnete nicht abstimmen, können aber in jeweils einem Ausschuss in beratender Funktion mit Rede- und Antragsrecht dabei sein. Wollen sie eigene Ansichten zu einem Gesetzentwurf einbringen, so können fraktionslose Abgeordnete (wie alle anderen auch) in der zweiten Lesung eines Gesetzes Änderungsanträge stellen. Und bei den Abstimmungen im Plenum zählt ihre Stimme natürlich genauso wie die Stimme der übrigen Abgeordneten.

Das Rederecht von fraktionslosen Abgeordneten im Plenum ist dagegen zeitlich begrenzt, sie können aber Geschäftsordnungsanträge stellen und Fragen an die Bundesregierung richten.

Fraktionslose Abgeordnete

Wo sie sitzen, was sie dürfen – und was nicht

Wo sitzen die Fraktionslosen?

Verteilung der Fraktionslosen, ausführliche Erläuterung nach der Grafik

Bild: Man sieht beispielhaft sieben Fraktionen, die jeweils durch eineeigene Farbe gekennzeichnet sind, im Halbkreis angeordnet. Dahinter sieht man vereinzelte rote Punkte, die die fraktionslosen Abgeordneten darstellen, die allein in den letzten Reihen hinter den Fraktionen sitzen.

Was dürfen die Fraktionslosen? Und was nicht?

Rechte von fraktionslosen Abgeordneten, ausführliche Erläuterung nach der Grafik

Bild: Links sieht man eine Gruppe von Abgeordneten. Darunter sind die Rechte von Abgeordneten aufgezählt. Recht sieht man eine einzelne Abgeordnete, darunter ist aufgelistet, welche Rechte fraktionslose haben und welche nicht.

Das dürfen fraktionslose Abgeordnete:

  • Abstimmen im Plenum

  • Fragen an die Bundesregierung richten

  • Geschäftsordnungsanträge stellen

  • Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen stellen

  • im Ausschuss als Mitglied beraten

Das dürfen fraktionslose Abgeordnete nur begrenzt:

  • im Plenum reden halten.

Das dürfen fraktionslose Abgeordnete nicht:

  • im Ausschuss abstimmen

  • Gesetzesinitiativen einbringen

  • Plenardebatten beim Ältestenrat beantragen

Das dürfen Fraktionen

Aufgaben von Fraktionen, ausführliche Erläuterung nach der Grafik

Bild: Oben im Bild sieht man viele Abgeordnete, die in Gruppen zusammen stehen. Darunter sind die einzelnen Punkte mit kleinen symbolischen Icons bebildert.

Das dürfen Fraktionen:

  • Große und Kleine Anfragen stellen

  • Aktuelle Stunden beantragen

  • namentliche Abstimmungen beantragen

  • Gesetzentwürfe einbringen

  • Redezeit im Plenum bestimmen

  • Anwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung verlangen

Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, bundestag.de (Stand: Februar 2022) Grafiken: Shutterstock.com/ Cosmic_Design © mitmischen.de/DBT

(Grafik: Maik Wankmüller/mk)