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Fünfprozenthürde

Illustration: Eine große 5, über die Pferde springen

© Ronny Pietsch

Die Fünfprozenthürde ist eine sogenannte Sperrklausel. Das heißt, dass eine Partei bei der Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen der Wähler für sich gewinnen muss, um im Bundestag vertreten zu sein. Nur dann kann sie über ihre Landeslisten Kandidaten ins Parlament entsenden.

Bis zur Wahlrechtsreform im Jahr 2023 galt aber auch: Kandidaten, die in einem Wahlkreis ein Direktmandat gewonnen haben, bekommen immer einen Platz im Bundestag – also auch dann, wenn ihre Partei bundesweit unter fünf Prozent liegt.

Die Sperrklausel gilt übrigens nicht für Parteien von nationalen Minderheiten. Ausgenommen von der Sperrklausel waren bis zur Wahlrechtsreform auch Parteien, deren Kandidaten mindestens drei Direktmandate mit der Erststimme gewonnen haben. Sie bekommen so viele Plätze im Bundestag, wie es ihrem Anteil entspricht.