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Große Anfrage

Die Bundestagsabgeordneten kontrollieren die Bundesregierung. Das ist eine ihrer Aufgaben. Dazu haben sie verschiedene Instrumente zur Hand. Eines davon ist die Große Anfrage.

Jede Fraktion im Bundestag oder eine Gruppe von Abgeordneten in Fraktionsstärke kann eine Große Anfrage an die Bundesregierung stellen, um Sachverhalte und politische Fragen aufzuklären.

Große Anfragen behandeln besonders wichtige Themen. Sie werden deshalb auch schriftlich beantwortet und können anschließend im Bundestag debattiert werden. Zu einer Debatte kommt es, wenn sie von einer Fraktion oder von Abgeordneten in Fraktionsstärke verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit oder gänzlich ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen und den Umgang der Bundesregierung mit dem Thema öffentlich debattieren.

Daneben gibt es übrigens auch Kleine Anfragen, schriftliche Fragen oder mündliche Fragen für die Fragestunde.