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Hare/Niemeyer-Verfahren

Das Hare/Niemeyer-Verfahren wurde vom englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickelt. Es diente dazu, die Sitzverteilung im Bundestag auszurechnen, also die bei der Wahl erreichten Stimmen in Mandate umzurechnen. Seit der Bundestagswahl 2009 ist das Hare/Niemeyer-Verfahren jedoch in Rente, seitdem wird die Sitzverteilung – auch in Ausschüssen und dem Ältestenrat – mit dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren berechnet.