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Ältestenrat

Ältestenrat – der Name trügt: Im Ältestenrat des Bundestages sitzen nicht die ältesten Abgeordneten. Dem wichtigen Gremium gehören jedoch besonders erfahrene Parlamentarierinnen und Parlamentarier an.

Typischerweise übernehmen die Bundestagspräsidentin, ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter und Abgeordnete jeder Fraktion gemeinsam die Aufgaben des Ältestenrates. Außerdem nimmt ein Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen teil.

Der Ältestenrat koordiniert die parlamentarischen Abläufe. Er bereitet die Tagesordnungen vor, plant anstehende Debatten und hilft der Präsidentin bei ihren Geschäften im Parlament, es sei denn, es handelt sich um Dinge, die ausschließlich die Präsidentin alleine oder das Präsidium entscheiden darf.

Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten besprochen und geschlichtet werden. Weil es so viele Aufgaben gibt, setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen.

Eine weitere Aufgabe ist zudem der „Voranschlag für den Haushaltseinzelplan des Bundestages“, den der Ältestenrat aufstellt. Er schlägt also vor, wie viel Geld der Bundestag jedes Jahr für seine Aufgaben und seine Verwaltung benötigt.

(v.l.n.r.): Leo Wagner (CSU), Bundestagsdirektor Helmut Schellknecht, Kai-Uwe von Hassel (CDU/CSU), Richard Jäger (CSU/CSU) und Lieselotte Funcke (FDP) in einer Sitzung des damaligen Ältestenrates am 24. April 1974 in Bonn zur Reform des sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 StGB. © dpa