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Landesliste

der Kopf eines Stimmzettels zur Wahl, darüber ein blauer Umschlag

© shutterstock.com/C. Nass

Wer im Bundestag sitzt, das bestimmen die Wähler bei jeder Bundestagswahl mit zwei Stimmen: Die Erststimme wählt Abgeordnete über das Direktmandat ins Parlament. Die Zweitstimme bestimmt Parlamentarier über die sogenannten Landeslisten.

Hier bewerben sich Parteien um Sitze im Bundestag. Dabei stellen sie in jedem Bundesland eine Liste von Kandidaten für die Bundestagswahl auf. Die Reihenfolge ist dabei entscheidend und wird in geheimer Abstimmung auf Parteitagen vorab gewählt. Je nachdem wie viele Stimmen eine Partei in einem bestimmten Bundesland erhält, kann sie entsprechend viele Abgeordnete aus diesem Bundesland in den Bundestag schicken. Und das heißt: Wer weiter vorne auf einer Landesliste steht, bekommt mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Mandat als andere.

Beispiel gefällig?

Politiker der Landesliste können erst in den Bundestag einziehen, wenn die Partei nach Abzug aller Direktmandate noch Anspruch auf weitere Sitze im Bundestag hat. Beispiel: In einem Bundesland hat die Partei Z aufgrund des Wahlergebnisses einen Anspruch auf 15 Sitze im Bundestag. In dem selben Land hat die Partei 13 Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen. In diesem Falle dürfen die ersten beiden Kandidaten auf der Landesliste noch zusätzlich in den Bundestag, denn damit sind die 15 Sitze insgesamt ja schon erreicht. Haben die Kandidaten ganz vorne auf der Liste bereits einen Sitz im Bundestag, weil sie in unserem Beispiel eines der 13 Direktmandate gewonnen haben, dürfen die jeweils Nächstplatzierten auf der Landesliste in den Bundestag.

Verzichtet ein Abgeordneter im Anschluss auf sein Mandat oder verstirbt, so rückt die nächste Person auf der Landesliste in den Bundestag nach – außer, es gibt keine weiteren Kandidaten mehr auf der Landesliste. Nachrücken gilt übrigens nicht bei Überhangmandaten – aber das ist eine andere Geschichte.

Wie funktioniert die Bundestagswahl?

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