Zum Inhalt springen

Mehrheitswahl

Eine Wahl muss immer gerecht ablaufen, was bedeutet, dass man gewisse Dinge festlegen muss. Zum Beispiel das Wahlsystem. Grundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wiederum wird zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl unterschieden.

Für eine absolute Mehrheit braucht ein Kandidat mehr als die Hälfte aller Stimmen. Reicht eine relative Mehrheit, so gewinnt einfach derjenige, der mehr Stimmen erhält als jeder andere Kandidat. Mit einer solchen relativen Mehrheit werden die Hälfte der Abgeordneten direkt in den Bundestag gewählt. Hierbei wirft man ein Auge auf die Erststimmen, die in den 299 Wahlkreisen abgegeben wurden.

Die restlichen Mandate verteilt man nach dem Verhältniswahlrecht. Dabei erhält eine Partei Sitze im Parlament je nach dem Anteil, den sie an den abgegebenen Zweitstimmen in einem Bundesland erhalten hat.

Dieses kombinierte Verfahren nennt man übrigens personalisiertes Verhältniswahlrecht.

Was sind Mehrheiten?

© DBT/mitmischen.de