Zum Inhalt springen

Untersuchungsausschuss

Manchmal kommt der Verdacht auf, dass Politiker sich falsch verhalten, dass ein bestimmter Vorgang von der Regierung nicht gut erklärt werden kann oder es Missstände in Regierung und Verwaltung gibt. In solchen Fällen kann der Bundestag sein schärfstes Schwert einsetzen: einen Untersuchungsausschuss.

Eine Gruppe von Abgeordneten muss dazu einen Antrag stellen. Diese Gruppe muss mindestens ein Viertel des Bundestages ausmachen. Auch die Mehrheit im Bundestag kann dann einen Untersuchungsausschuss nicht mehr verhindern, er muss eingerichtet werden.

Ein Untersuchungsausschuss hat das Recht, Zeugen und Sachverständige zu vernehmen und Gerichte und Verwaltungsbehörden ermitteln zu lassen. Das Ergebnis stellt er am Ende in einem Bericht an das Plenum vor.

Der Verteidigungsausschuss darf jederzeit einen Untersuchungsausschuss bilden, damit das Parlament eine wirksame Kontrolle über die Streitkräfte und in Verteidigungsangelegenheiten gewährleisten kann. Das können auch die Oppositionsfraktionen im Ausschuss beantragen.

Mit einem Untersuchungsausschuss kann das Parlament die Regierung kontrollieren. Diese Kontrolle ist eine wichtige Aufgabe des Bundestages. Durch welche Instrumente Kontrolle sonst noch ausgeübt wird, erfahrt ihr hier.

Was sind Ausschüsse?

© mitmischen.de