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Wahlrecht

Briefumschlag mit Aufschrift 'Wahlbenachrichtigung Bundestagswahl'

Alle vier Jahre erhalten die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen. © dpa/Chromorange/Rolf W. Hapke

Das Wahlrecht regelt, nach welchen Grundsätzen eine Wahl abläuft. Der Bundestag wird nach zwei Arten des Wahlrechts gewählt: nach dem Mehrheitswahlrecht und dem Verhältniswahlrecht. Diese Kombination nennt man auch personalisiertes Verhältnis-Wahlrecht.

Doch der Reihe nach. Die Bürger haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen die Bürger einen Politiker aus ihrer Heimat, den sie gut finden. Hier kommt nun das Mehrheitswahlrecht zum Tragen. In der Regel treten mehrere Kandidaten in einem Wahlkreis gegeneinander an. Wer die meisten Stimmen bekommt, ist nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Dieser Politiker ist per Direktmandat direkt in den Bundestag gewählt. Schon der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen geht leer aus.

Mit der Zweitstimme wählen die Bürger eine Partei, deren Politik sie gut finden. Die Parteien stellen für jedes Bundesland Landeslisten mit Kandidaten auf, die sie gerne in den Bundestag entsenden möchten. Hier kommt nun das Verhältniswahlrecht zum Tragen. Die Zweitstimmen entscheiden, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt erhält. Einige Plätze sind in der Regel bereits über Direktmandate belegt. Alle Plätze darüberhinaus besetzt die Partei dann mit Kandidaten von ihrer Liste.

Voraussetzung: Die Partei hat bundesweit die Fünfprozenthürde übersprungen oder mindestens drei Direktmandate gewonnen.