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Zweitstimme

Nicht nur eine Stimme, sondern gleich zwei haben alle Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl: die Erststimme und die Zweitstimme.

Mit der Zweitstimme wählt man keinen bestimmten Politiker, sondern eine Partei, deren Politik man gut findet. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist.

Die Parteien stellen für jedes Bundesland Landeslisten mit Kandidaten auf. Anhand der Stimmen, die auf eine Partei entfallen, wird der Anteil der Abgeordneten festgelegt, die diese Partei aus einem Bundesland in den Bundestag entsenden kann.

Von dieser Zahl werden aber die Direktmandate abgezogen, die die Partei dank der Erststimmen in dem entsprechenden Bundesland bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben. Hat eine Partei viele Direktmandate in einem Bundesland errungen, kommt von der Landesliste möglicherweise überhaupt niemand in den Bundestag.

Um überhaupt in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei allerdings mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen. Diese Regel nennt man die Fünfprozenthürde.

Video: Was ist ein Direktmandat?

© Deutscher Bundestag